Veranstaltung: | 54. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | S Anträge zu Satzung, Ordnungen und Statuten (entfällt) |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.08.2020, 20:26 |
S-2: Strukturförderung (Behandlung nicht möglich)
Antragstext
Wir wollen Strukturförderung in der GRÜNEN JUGEND so gestalten, dass sie
wirklich etwas zum Besseren verändert. Der Solidaritätsfond, an den bis in das
neue Jahr hinein Anträge gestellt werden konnten, wird diesem Anspruch nicht
mehr gerecht. Deswegen heben wir die Strukturförderung auf eine neue Ebene und
werten sie auf: Strukturarbeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir stehen nicht
überall vor den gleichen Herausforderungen: passende Lösungen für die
unterschiedlichen Situationen der Länder und Regionen zu finden, macht
Strukturförderung erfolgreich. Wir investieren langfristig darein, dass in
strukturschwachen Ländern und Gebieten die GRÜNE JUGEND vor Ort auf sicheren
Fundamenten steht und auf solider Grundlage Politik machen kann. Insbesondere
dort, wo die politischen Widerstände besonders groß sind. Denn nur, wenn wir uns
überall stärken, können wir langfristig erfolgreich sein!
Deshalb soll der Solitopf umgestaltet werden: In Zukunft gibt es im Haushalt des
Bundesverbands einen Punkt „Strukturförderung“. Im Bundesfinanzausschuss werden
im Rahmen der Planungen für das kommende Jahr Maßnahmen und Projekte besprochen,
die aus diesen Mitteln durchgeführt werden. Dabei wird insbesondere geklärt, was
die strukturschwächeren Landesverbände und Regionen brauchen, um sich weiter zu
entwickeln und nachhaltige Strukturen zu stärken.
Auf Vorschlag des Bundesfinanzausschusses werden die Maßnahmen dann im Rahmen
des Arbeitsprogramms und des Haushaltsplans von der Mitgliederversammlung
beschlossen. Damit sorgen wir dafür, dass die Strukturförderung, von der die
gesamte Grüne Jugend profitiert, in der Verbandsstrategie mitgedacht wird. Sie
bekommt dadurch mehr Sichtbarkeit, wird transparent für Alle und nimmt einen
festen Stellenwert im Verband ein.
Die Finanzordnung wird deshalb wie folgt geändert:
§ 3 entfällt. Die folgenden Paragraphen werden entsprechend umnummeriert.
Begründung
Eine gesonderte Satzungsregel ist in Zukunft nicht mehr erforderlich, da die Entscheidung von der Mitgliederversammlung gefällt wird. Gemäß § 10 Abs. 1 lit. a der Satzung muss der Haushaltsentwurf im Bundesfinanzausschuss beraten werden und der Finanzausschuss gibt eine Empfehlung über die Beschlussfassung ab. Auch die Beratung und das Vorschlagsrecht müssen also nicht mehr in der Satzung verankert werden. Dass dieser Punkt vom Bundesfinanzausschuss ausführlicher behandelt werden wird, ergibt sich aus der Natur der Sache, dass dort genau der Ort ist, wo alle Schatzmeister*innen und damit insbesondere auch die Schatzmeister*innen der strukturschwächeren Bundesländer zusammenkommen, die die strukturellen Hürden vor Ort am besten kennen.