Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Perspektiven für die GRÜNE JUGEND (mit Änderungen von Satzung und Statuten) |
Antragsteller*in: | Arbeitsgruppe Perspektiven: Chiara Tummeley, Florian Wilsch, Kay Mähler, Klara Sendelbach, Laura Ehrich und Laura Wahl (dort beschlossen am: 14.02.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 14.02.2019, 23:54 |
P-10: Wiederwahlregeln
Antragstext
Nach einem entsprechenden Beschluss der 51. Bundesmitgliederversammlung wollen
wir die Regelung zur Begrenzung der Wiederwahl in den Bundesvorstand neu fassen.
Durch die geringen Möglichkeiten der Wiederwahl haben Mitglieder des
Bundesvorstandes im Moment wenig Zeit, ihre Arbeit zu verstetigen und an der
Umsetzung längerfristiger Konzepte zu arbeiten.
Dazu wird § 10 Absatz 3c der Satzung wie folgt neu gefasst:
„(3c) Wiederwahl in den Bundesvorstand in Folge ist fünfmal, in das gleiche Amt
nur dreimal möglich. Die Mitgliedschaft einer Person im Bundesvorstand darf
sechs Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige Amtszeiten werden auf die
Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht angerechnet.“
Begründung
Auf dem letzten Bundeskongress wurde beschlossen, dass die Wiederwahlregelungen geändert werden sollen. Mit der vorliegenden Änderung können Mitglieder des Bundesvorstandes ihr Amt zwei Jahre länger ausüben können. Diese Änderung erleichtert die langfristige Planung im Verband. Bundesvorstandsmitglieder, insbesondere Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes, brauchen eine gewisse Zeit, um sich in ihr Amt einzuarbeiten, Abläufe zu verstetigen und ihre politischen Ziele in konkrete Aktionen umzusetzen. Konkret heißt das:
Im Moment darf jedes Amt im Bundesvorstand nur zwei Jahre lang ausgeübt werden. Für Menschen mit geringerem Zeitbudget, z. B. aufgrund von Arbeit oder Ausbildung, als für die Arbeit im Geschäftsführenden Bundesvorstand von Nöten ist, ist die Möglichkeit auch länger als zwei Jahre als Beisitzer*in im Vorstand mitzuarbeiten, besonders relevant. Aktuell können solche Mitglieder sich nur deutlich kürzer einbringen als andere. Es ist nicht schlimm, dass Menschen nach zwei Jahren nicht unbedingt ein Amt im geschäftsführenden Bundesvorstand übernehmen können oder wollen – im Gegenteil ist es besonders gut, wenn Mitglieder auch langfristiger vor allem an einzelnen Projekten arbeiten, Landesverbände unterstützen und gemeinsam mit Fachforen Diskussionsprozesse gestalten wollen.
Aber auch für die anderen Vorstandspositionen ist eine Veränderung der Wiederwahlregelungen von Vorteil. Politische Geschäftsführer*in und Schatzmeister*in übernehmen verantwortungsvolle und teils schwierige Aufgaben, z. B. die finanzielle und politische Verantwortung für eine halbe Million Euro, die Betreuung und Leitung einer Geschäftsstelle mit mehreren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die Organisation von und Verantwortung für Großveranstaltungen und die Koordination und Unterstützung vieler verschiedener Aktiven – all diese Aufgaben erfordern es sich ausführlich einzuarbeiten und eine Menge zu lernen – und das Gelernte dann auch anzuwenden und Prozesse zu verbessern. Dafür verbleibt innerhalb von zwei Jahren kaum Zeit, was im Zweifelsfall zu Lasten der Verbandsfinanzen, unserer Mitarbeiter*innen, Veranstaltungen und vor allem der Einbindung vieler Mitglieder geht.
Auch Sprecher*innen sollen ihr Amt ggf. länger ausüben und so in der Öffentlichkeit präsenter werden können. Denn für die Vertretung der Grünen Jugend nach außen, unsere Präsenz in Presse und Co ist es wichtig, dass unsere Sprecher*innen bekannter werden und Kontakte zu Journalist*innen knüpfen können – so können wir unsere Forderungen erfolgreicher in die Gesellschaft tragen. In den politischen Zeiten in denen wir leben, in denen Klimakrise und Rechtsruck immer weiter voranschreiten – ist es notwendig wie nie, dass wir es schaffen nach außen zu dringen und viele Leute zu erreichen.
Alle Vorstandsmitglieder beschäftigen sich mit länger andauernden Projekten, die selten innerhalb eines Jahres geplant und durchgeführt werden können. Es dauert, sich in ein Themenfeld einzuarbeiten, die Abläufe zu verstehen und zu lernen sich für die Grüne Jugend sinnvoll einzubringen. Diese Änderung bietet also auch die Chance für langfristig angelegte Projekte, z. B. Förderprogramme für Frauen, Inter und Trans und strategische Entwicklungen, die dann auch auf der Mitgliederversammlung besprochen und abgestimmt werden können.
Wir erwarten, dass der Bundesvorstand sein Bestmögliches tut, die Grüne Jugend nach außen zu vertreten, vielen Menschen zu ermöglichen sich bei uns einzubringen und konkrete Alltagsarbeit im Verband zu gestalten. Um diese Aufgaben gut zu erfüllen, muss man einiges lernen und sich selbst weiterentwickeln – bei uns sollen nicht nur diejenigen Verantwortung übernehmen können, die schon alles an Wissen und Kompetenzen mitbringen. Um das Gelernte dann auch umzusetzen und für die Grüne Jugend und uns alle das Beste aus Projekten, Kampagnen, unseren Finanzen und Co. herauszuholen, braucht es Zeit. Diese wollen wir allen Leuten geben, die sich entscheiden für den Bundesvorstand zu kandidieren und gewählt werden. Gleichzeitig bleibt eine Begrenzung der Zeit, die man im Bundesvorstand und in einem bestimmten Amt verbringen kann, bestehen – es besteht also nicht die Gefahr, dass einzelne Mitglieder unbegrenzt im Vorstand verweilen oder es keine Erneuerung mehr gibt.
Änderungsanträge
- P-10-007 (Anton Jaekel u.a., Zurückgezogen)
- P-10-007-2 (Joel Keilhauer, Zurückgezogen)
- P-10-007-3 (Landesvorstand Sachsen u.a., Eingereicht)
- P-10-009 (Grüne Jugend Berlin (beschlossen am: 11.03.2019), Eingereicht)
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