Durch den Wegfall einer Wiederwahlregelung schaffen wir mehr Entscheidungsspielraum für die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung muss das Recht haben, wenn sie in der Vergangenheit eine fähige Person als Vorstandsmitglied gewählt hat, diese wieder wählen zu können. Wir brauchen uns nicht mit unnötigen Hürden in der Satzung selber daran hindern.. Wir profitieren als Verband stark davon, wenn z.B. Sprecher*innen ihr Amt länger als zwei Jahre ausüben. Kontinuität und die Möglichkeit längerfristige Projekte anzugehen sind nur zwei Beispiele dafür.
Wenn wir als Mitglieder merken, dass der Zenit eines Vorstandsmitglieds überschritten ist, haben wir immer noch das Recht und die Möglichkeit diese Person nicht wieder zu wählen. Dafür brauchen wir keine in der Satzung festgeschriebene Regelung.
Kommentare