Erfolgt mündlich
Satzungsänderungsantrag: | Wiederwahlregeln |
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Antragsteller*in: | Anton Jaekel u.a. |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.03.2019, 15:06 |
Satzungsänderungsantrag: | Wiederwahlregeln |
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Antragsteller*in: | Anton Jaekel u.a. |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.03.2019, 15:06 |
„(3c) Wiederwahl in den Bundesvorstand in Folge ist fünfmaldreimal, in das gleiche Amtden geschäftsführenden Bundesvorstand nur drzweimal möglich. Die Mitgliedschaft einer Person im Bundesvorstand darf sechsvier Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige Amtszeiten werden auf die Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht angerechnet.“
Nach einem entsprechenden Beschluss der 51. Bundesmitgliederversammlung wollen
wir die Regelung zur Begrenzung der Wiederwahl in den Bundesvorstand neu fassen.
Durch die geringen Möglichkeiten der Wiederwahl haben Mitglieder des
Bundesvorstandes im Moment wenig Zeit, ihre Arbeit zu verstetigen und an der
Umsetzung längerfristiger Konzepte zu arbeiten.
Dazu wird § 10 Absatz 3c der Satzung wie folgt neu gefasst:
„(3c) Wiederwahl in den Bundesvorstand in Folge ist fünfmaldreimal, in das gleiche Amtden geschäftsführenden Bundesvorstand
nur drzweimal möglich. Die Mitgliedschaft einer Person im Bundesvorstand darf sechsvier Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige Amtszeiten werden auf die
Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht angerechnet.“
Erfolgt mündlich
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