Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | Perspektiven für die GRÜNE JUGEND (mit Änderungen von Satzung und Statuten) |
Antragsteller*in: | Arbeitsgruppe Perspektiven: Chiara Tummeley, Florian Wilsch, Kay Mähler, Klara Sendelbach, Laura Ehrich und Laura Wahl (dort beschlossen am: 14.02.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 14.02.2019, 23:52 |
P-9: Anhebung der Altersgrenze
Antragstext
Nach Beschluss der 51. Bundesmitgliederversammlung wollen wir die Altersgrenze
für die Mitgliedschaft in der Grünen Jugend erhöhen.
In der Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten dieser Änderungen
werden die zuständigen Geschäftsstellen den ausscheidenden Mitgliedern eine
einfache Möglichkeit geben, zu erklären, dass sie mit dem Inkrafttreten der
Änderungen erneut Mitglied werden wollen, ohne einen neuen vollständigen Antrag
auf Mitgliedschaft einzureichen.
Auf der anderen Seite können Mitglieder, die demnächst 28 werden und sich darauf
eingestellt haben, an ihrem 28. Geburtstag aus der Grünen Jugend auszuscheiden,
das weiter tun und werden dann, wie bisher, auf dem Kongress vor ihrem 28.
Geburtstag verabschiedet.
Dazu werden Satzung und Wahlordnung wie folgt
geändert:
- In § 4 Absatz 1 der Satzung wird „27 Jahre“ durch „29 Jahre“ ersetzt.
- In § 4 Absatz 6 der Satzung wird „am 28. Geburtstag“ durch „am 30.
Geburtstag“ ersetzt.
- In§ 8 Absatz 1 der Satzung wird „unter 28 Jahren“ gestrichen.
- In § 12 Absatz 1 der Wahlordnung wird „28. Lebensjahr“ durch „30.
Lebensjahr“ ersetzt.
Begründung
Auf dem letzten Bundeskongress haben wir beschlossen, unser Höchstalter auf 30 Jahre anzuheben, mit diesem Beschluss wird es in Zukunft mehr Menschen als jetzt möglich sein, sich in die Grüne Jugend einzubringen. Wir als Grüne Jugend wollen jungen Menschen, die sich für unsere Ziele begeistern und mit uns gemeinsam etwas bewegen wollen, einen Ort bieten, an dem sie sich bilden, vernetzen und gemeinsam ihre politischen Forderungen auf die Straße bringen können. Gerade die Einbindung von Menschen, die nicht den akademischen Bildungsweg gehen, bspw. eine Ausbildung absolviert haben und erst durch ihren Berufsalltag oder Gewerkschaftsarbeit politisiert wurden, ist uns wichtig. Wir wollen ein Verband der Vielen sein und so vielen Menschen wie möglich die Chance geben, sich einzubringen!
Menschen, die eher früh zur Grünen Jugend kommen und dementsprechend viel Zeit und Gelegenheit haben, in unseren Bildungsveranstaltungen zu lernen und zusammen mit erfahreneren Menschen politisch aktiv zu sein, sind überdurchschnittlich häufig Gymnasiast*innen, die oft schon durch ihr Elternhaus und ihre unmittelbare Umgebung politisch geprägt wurden. Diesen Vorteil haben Menschen, die erst später zu uns kommen, leider nicht. Sie haben wenig Möglichkeiten an unseren Bildungsangeboten teilzuhaben, sich bei uns einzubringen und politisch aktiv zu sein. Mit der Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre geben wir auch diesen Mitgliedern die Möglichkeit, in der Grünen Jugend zu lernen und sich zu beteiligen. Denn eine Mitgliedschaft bei uns ist etwas anderes als Engagement bei Bündnis 90/Die Grünen. Nur bei uns lernen junge Menschen das nötige Handwerkszeug für ihren politischen Aktivismus, nur bei uns findet eine kritische, mit der politischen Praxis verbundene Bildungsarbeit statt und nur bei uns können sich so viele junge Menschen, die für die gleichen Ziele kämpfen, austauschen!
Darüber hinaus bietet eine Anhebung des Höchstalters auf 30 noch weitere Vorteile. Viele kleinere Landesverbände haben schon jetzt das Höchstalter 30, um erfahrene Mitglieder länger im Verband zu halten. Durch den Wissenstransfer, der dadurch entsteht, dass auch ältere Mitglieder mitwirken können, können Fehler vermieden, Planungshorizonte erweitert und Strategien langfristig geplant werden. Mit dieser Satzungsänderung folgen wir dem Beispiel dieser Landesverbände. Die Fluktuation ist auch auf Bundesebene durch unser niedriges Höchstalter unverhältnismäßig groß, durch schnelle Wechsel in Verantwortungspositionen und fehlende Informationsweitergabe werden wir in unserer Arbeit beeinträchtigt, neue Leute müssen sich Wissen regelmäßig komplett neu erarbeiten und unsere Schlagkraft als Verband wird gehemmt. Durch diese Änderungen sollen etwas ältere Mitglieder die Möglichkeit bekommen, auch auf Bundesebene mit ihrer Erfahrung den Verband länger zu unterstützen und uns dabei helfen, unsere Planungshorizonte zu erweitern. Die Befürchtung, dass jüngere Mitglieder keinen Raum mehr in der Grünen Jugend haben könnten, bestätigt sich in Landesverbänden mit dem Höchstalter 30 nicht: Sie haben zumeist sehr viele junge Aktive, die z. B. auch große Teile der jeweiligen Vorstände stellen. Dennoch wollen wir natürlich bspw. in der Veranstaltungskonzeption oder der Zusammenstellung von Teams darauf achten, dass alle Mitglieder sich einbringen und Neues lernen können. Das kann z. B. in der Planung des Themenkongresses gut berücksichtigt werden. Uns ist es wichtig, dass auch in Zukunft, sehr junge Menschen in der Grünen Jugend eine Stimme bekommen. Der dafür notwendige respektvolle Umgang macht sich aber nicht am Alter fest; politische Ermächtigung junger Menschen muss nicht auf einer größtmöglichen Homogenität im Verband beruhen. Diese Punkte sind das Resultat unseres politischen Anspruchs, den wir gemeinsam durch unsere Verbandskultur in die politische Praxis umsetzen. Dabei stehen jüngere und etwas ältere Mitglieder nicht gegeneinander, sondern können zusammenarbeiten und voneinander lernen.
Das Höchstalter 30 hilft mitgliederärmeren Landesverbänden, bspw. in strukturschwachen Gebieten wie in vielen Ostbundesländern, auch dabei, nicht komplett aus der RPJ-Förderung herauszufallen. Dies würde im schlimmsten Fall bedeuten, kaum noch Geld für Bildungsveranstaltungen und Vernetzungstreffen zu haben. Solange es auf Bundesebene das Höchstalter 28 gibt, sind diese Landesverbände jedoch gezwungen, gegen die Bundessatzung und indirekt auch gegen das Parteiengesetz zu verstoßen. Als Verband ist es uns wichtig auch die Mitglieder in kleinen Landesverbänden, gerade in den Ostlandesverbänden, zu unterstützen. Hier haben wir die Möglichkeit das ganz praktisch zu tun und sollten diese auch ergreifen.
Formelle Einzelbegründungen
Zu 1 und 2. Anpassung der Regeln für den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft.
Zu 3. Durch die Vorschriften des § 4 und die einheitlichen Mitgliedschaftsregeln war und ist diese Ergänzung nicht nötig.
Zu 4. Die Richtlinien für die Votenvergabe wurden in Anlehnung an das Höchstalter für die Mitgliedschaft beschlossen und werden entsprechend mit angepasst.
Änderungsanträge
- P-9-011 (Grüne Jugend Berlin (beschlossen am: 11.03.2019), Eingereicht)
Kommentare