Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.04.2019) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 06.04.2019 |
Eingereicht: | 06.04.2019, 17:08 |
Antragshistorie: | Version 1 |
P-3-B: Bildungsteam, Neugestaltung der Fachforen
Beschluss:
Die Fachforen leiden derzeit unter ihrer Doppelaufgabe, gleichzeitig ein Diskussionsforum zu sein und Bildungsveranstaltungen im Rahmen des Bildungsbeirats zu planen. Diese beiden Aufgaben sind jedoch sehr unterschiedlich. Aufgrund der Größe und Zusammensetzung des Bildungsbeirats konnte bisher kaum eine strategische, themenübergreifende Planung unserer Bildungsarbeit stattfinden. Dies wollen wir ändern und deshalb ein neues, nur für Bildungsarbeit zuständiges Bildungsteam schaffen. Wir werden deshalb
- die Fachforen von ihrer Doppelfunktion entlasten. Sie sind daher in Zukunft als inhaltliche Think Tanks dafür verantwortlich, unsere Positionen weiterzuentwickeln und Diskussionen zu führen und zu strukturieren.
- Mitbestimmung und Strategiefindung in der Bildungsarbeit stärken. Die Mitgliederversammlung wird deshalb in Zukunft langfristige Strategien und konkretere Leitlinien für das Bildungsprogramm des jeweiligen Jahres beschließen, für die vom Bildungsteam gemeinsam mit dem Bundesvorstand Vorschläge erarbeitet werden.
- Bildungsarbeit und politische Praxis eng zusammen denken. Bildungsarbeit kann nicht alleine stehen, sondern soll zukünftig eng mit unseren anderen Tätigkeiten wie Kampagnen zusammengedacht werden. Die Bildungsarbeit wird deshalb von einem neuen Bildungsteam konkretisiert, das aus zwei Mitgliedern des Bundesvorstands und vier von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern besteht. Dieses Team wird gemeinsam mit dem Bundesvorstand inhaltich und finanziell einen Seminarplan aufstellen. Die Umsetzung der Bildungsangebote erfolgt durch Projektteams, in denen ganz unterschiedliche Mitglieder mitwirken können, beispielsweise auch Fachforenkoordinierende. Zu den Treffen des Bildungsteams wird mit einer zweiwöchigen Frist eingeladen.
Um den Ablauf der Wahlen auf Bundeskongressen zu verbessern, wollen wir das Bildungsteam nach Vorstellungsreden wählen. Dies werden wir auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung machen und anschließend evaluieren.
Dafür werden die Satzung und Statuten wie folgt geändert:
1. In § 8 Absatz 3 der Satzung wird Punkt 8 gestrichen. Die Nummerierung der folgenden Punkte wird angepasst.
Es wird der folgende neue § 10b eingefügt:
„§ 10b Bildungsarbeit
- Die GRÜNE JUGEND sieht politische Bildung als eine ihrer Hauptaufgaben auf allen Ebenen und verpflichtet sich, ihr Bildungsprogramm möglichst zugänglich und barrierefrei zu gestalten.
- Zur Planung der politischen Bildungsarbeit wird ein Arbeitsbereich gebildet, dem zwei Mitglieder des Bundesvorstands und vier von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder angehören. Es können weitere Mitglieder analog zu den Regeln für die Besetzung von Arbeitsbereichen kooptiert werden.
- Der Arbeitsbereich ist gemeinsam mit dem Bundesvorstand für die Planung, Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND zuständig.“
2. In der Satzung wird § 16 wird zu „§ 16 Fachforen“ umbenannt.
2a. In § 16 Absatz 1 der Satzung wird Satz 2 „Sie planen und organisieren im Bildungsbeirat gemeinsam mit dem Bundesvorstand die Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND.“ gestrichen.
2b. § 16 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Einrichtung und Auflösung eines Fachforums wird mit absoluter Mehrheit vom Länderrat beschlossen.“
2c. § 16 Absätze 3 bis 5 der Satzung werden aufgehoben.
2d. § 16 Absatz 6 der Satzung wird durch den folgenden § 16 Absatz 3 ersetzt: „Näheres regelt das Statut der Fachforen.“
3. In § 22 Absatz 3 der Satzung wird „das Statut der Bildungsarbeit gemäß § 15 Absatz (6)“ durch „das Statut der Fachforen gemäß § 16 Absatz (3)“ ersetzt.
4. § 7 (Wahl der Freien Koordinierenden) des Wahlstatuts wird aufgehoben.
5. In § 1 Absatz 6 der Finanzordnung wird „des Bildungsbeirats“ gestrichen und die Aufzählung ggf. grammatikalisch angepasst. Sind die anderen Aufzählungspunkte bereits gestrichen, wird der Absatz 6 aufgehoben.
6. § 11a der allgemeinen Geschäftsordnung entfällt.
7. Das derzeitige Statut der Bildungsarbeit wird in Statut der Fachforen umbenannt.
8. § 1 dieses Statuts entfällt.
9. § 2 wird zum neuen § 1 Fachforen
9a. Absatz 1 Punkt 3 und 5 entfallen, die Nummerierung der weiteren Punkte wird angepasst.
9b. Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die Fachforen treffen sich im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlungen und ggf. weiteren Veranstaltungen des Bundesverbands.“
9c. 2 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Die Fachforen wählen auf ihren Treffen am Rande der ordentlichen Mitgliederversammlung zwei Koordinator_innen. Auf Beschluss des Fachforums kann die Zahl der Koordinator_innen auf bis zu vier erhöht werden.“
9d. Absätze 4 und 5 entfallen werden durch den folgenden neuen Absatz 4 ersetzt: "Die Fachforen legen dem Länderrat jährlich einen Rechenschaftsbericht ab."
9e. § 2 Absätze 6 und 7 werden durch den folgenden neuen § 3 ersetzt:
§ 3 Einsetzung und Auflösung von Fachforen
„(1) Zur Einsetzung eines Fachforums werden vom Länderrat Mandate für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Eine Mandatsverlängerung erfolgt durch Beschluss des Länderrats unter Einbeziehung der Empfehlung des Bundesvorstands, die dieser gemeinsam mit den Koordinator_innen der Fachforen erarbeitet. Über Neugründung, Verlängerung und Auflösung von Fachforen beschließt der Länderrat mit absoluter Mehrheit. Das Antragsrecht für Verlängerung und Auflösung entspricht dem allgemeinen Antragsrecht zum Länderrat. Die Empfehlung des Bundesvorstands und Anträge auf Auflösung eines Fachforums sind in der Tagesordnung bei fristgerechter Einladung anzukündigen.
(2) Bedingung für die Neugründung ist, dass ein Konzept für die Arbeit des Fachforums vorgelegt wird und mindestens zehn Mitglieder zur aktiven Mitarbeit bereit sind. Im Antrag zur Einrichtung eines neuen Fachforums sind kommissarische Koordinator_innen zu benennen, die bis zur ersten regulären Wahl am Rande einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Amt sind. Der Länderrat hat das Recht, abweichende kommissarische Koordinator_innen zu benennen. Wird ein Fachforum nicht gleichzeitig zu einer Mandatsverlängerung der anderen Fachforen eingesetzt, wird das Mandat für die verbleibende Dauer der Mandate der übrigen Fachforen vergeben. Die Einsetzung eines temporären Fachforums mit abweichender Mandatsdauer ist möglich.“
9f. § 2 Absatz 8 wird zum neuen § 2 Absatz 5. „Arbeitsgruppen erhalten eine Mailingliste und sind beim Bildungsbeirat über die jeweiligen Fachforums-Koordinierenden antragsberechtigt.“ wird gestrichen.
10. § 3 dieses Statuts entfällt.
11. § 4 wird neu gefasst:
„§ 2 Wahl der Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften
- Die Fachforen können auf ihren Treffen am Rande der ordentlichen Mitgliederversammlungen Delegierte zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die Dauer von einem Jahr wählen.
- Die Ausschreibung für die Delegierten wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt.
- Die Zuordnung der Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen wird im Rahmen der Mandatsvergabe für Fachforen im Sinne des § 1 Absatz (4) vom Länderrat beschlossen.
- Nach- und Ergänzungswahlen durch den Bundesvorstand sind möglich. Die Koordinator_innen der betreffenden Fachforen sind dabei einzubeziehen.“