Änderungen von A-12 zu A-12
Ursprüngliche Version: | A-12 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.06.2025, 23:16 |
Neue Version: | A-12 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 08.07.2025, 12:27 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 23:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, zusammen mit den Landesvorständen, und den entsprechenden Bundesteams, zu prüfen, wie die GRÜNE JUGEND als Verband strukturell queerfeministischer, inklusiver, antirassistischer und antidiskriminierender gestaltet werden kann. Der Bericht soll auf dem Bundeskongress 2025 vorgestelltZiel ist es, im kommenden Jahr ein Struktur:Update anzustoßen, das sich mit unserer Verbandskultur, Formaten für Debatten, allgemeinen Strukturen und Strukturförderung in der GRÜNEN JUGEND beschäftigt. Insbesondere die Perspektiven von marginalisierten Gruppen sowie strukturschwachen Landesverbänden müssen dabei mitgedacht werden.
Für diesen Prozess schlagen wir zwei konkrete Punkte vor, die bis zum Bundeskongress 2025 umgesetzt werden sollen:
1. Der Bundesvorstand bringt auf dem Bundeskongress 2025 einen Antrag ein, der darlegt, wie der Struktur:Update Prozess im nächsten Jahr unter breiter Beteiligung des ganzen Verbandes gestaltet werden kann. Der Bundesvorstand übernimmt die Verantwortung für den Prozess im nächsten Jahr und macht im Antrag transparent, wie unterschiedliche Ebenen des Verbandes, von den Landesvorständen bis zur Basis, optimal in Entscheidungsprozesse und Ideenfindungen mit einbezogen werden können.
Wir als Landesvorstände strukturieren diesen Prüfungsprozess und übernehmen die Verantwortung, dass eine Beteiligung unserer Mitglieder vor Ort ermöglicht wird. Dabei schaffen wir Platz für die unterschiedlichen Bedürfnisse, besonders auch der strukturschwachen Verbände. Der Bundesvorstand übernimmt eine moderierende Rolle.
2. Als Impuls für diesen Antrag reichen die Landesvorstände bis zwei Wochen vor der Antragsfrist einen Bericht ein, der wichtige Punkte, die im Struktur:Update geprüft werden sollten, auflistet und kurz erläutert. Aus dem Bericht muss klar hervorgehen, welche Landesvorstände wie für den Bericht mit einbezogen wurden. Diese Berichte der Landesvorstände werden direkt nach Antragsschluss, also deutlich vor dem Ende der Frist für Änderungsanträge, veröffentlicht. Aus dem Antrag des Bundesvorstandes muss hervorgehen, aus welchen Berichten bzw. von welchen Landesverbänden Vorschläge übernommen wurden oder Grundlage für andere Ideen waren.
Dabei sollen insbesondere folgendeFolgende Aspekte sollen auf jeden Fall im Prozess berücksichtigt und geprüft werden:
Einbindung marginalisierter Gruppen:
Wie können FLINTA*, BIPoC, Menschen mit Behinderung,Juden*Jüdinnen, Menschen mit prekärem sozioökonomischem Hintergrund und queere Personen systematisch in Entscheidungsstrukturen eingebunden und gestärkt werden?
Einbindung marginalisierter Gruppen: Wie können FLINTA*, migrantisierte Personen, Menschen mit Behinderung, Juden*Jüdinnen, Menschen mit prekärem sozioökonomischem Hintergrund und queere Personen systematisch in Entscheidungsstrukturen eingebunden und gestärkt werden?
Partizipation und Barrierefreiheit:
Welche strukturellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen braucht es, um die Teilhabe aller Mitglieder zu ermöglichen – etwa durch hybride Formate, finanzielle Zugänglichkeit, barrierearme Veranstaltungen und niedrigschwellige Beteiligungsangebote?
Partizipation und Barrierefreiheit: Welche strukturellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen braucht es, um die Teilhabe aller Mitglieder zu ermöglichen – etwa durch hybride Formate, finanzielle Zugänglichkeit, barrierearme Veranstaltungen und niedrigschwellige Beteiligungsangebote?
Verantwortungs- und Machtverteilung:
Welche institutionellen Veränderungen – wie z. B. die Einrichtung eines FLINTA*-Rats oder institutionalisierte, regelmäßige Austauschmöglichkeiten der Sprecher*innen bzw. Politischen Geschäftsführungen – ermöglichen eine gerechtere Verteilung von Verantwortung und Macht im Verband und stellen sicher, dass diskriminierungssensible Perspektiven verbindlich berücksichtigt werden?
Verantwortungs- und Machtverteilung: Welche institutionellen Veränderungen – wie z. B. institutionalisierte, regelmäßige Austauschmöglichkeiten der Sprecher*innen bzw. Politischen Geschäftsführungen – ermöglichen eine gerechtere Verteilung von Verantwortung und Macht im Verband und stellen sicher, dass diskriminierungssensible Perspektiven verbindlich berücksichtigt werden? Hier soll auch besonders die strukturelle Förderung von FLINTA*-Personen auf allen Ebenen geprüft werden, ein Vorschlag ist die Errichtung eines FLINTA*-Rats.
Debattenkultur & Austausch:
Wie kann eine Debattenkultur etabliert werden, die auf Empowerment, Respekt und dem Abbau von Dominanzverhalten basiert? Wie sichern wir die basisdemokratische Struktur unseres Verbands, während wir immer weiter wachsen und unserem Anspruch an Professionalität gerecht werden wollen? Wie müssen Räume zwischen den Ebenen ausgestaltet sein, die eine Debatte in diesem Sinne ermöglichen?
Debattenkultur & Austausch: Wie kann eine Debattenkultur etabliert werden, die auf Empowerment, Respekt und dem Abbau von Dominanzverhalten basiert? Wie sichern wir die basisdemokratische Struktur unseres Verbands, während wir immer weiter wachsen und unserem Anspruch an Professionalität gerecht werden wollen? Wie müssen Räume zwischen den Ebenen ausgestaltet sein, die eine Debatte in diesem Sinne ermöglichen?
Bildung und Sensibilisierung:
Welche Fortbildungsangebote sind notwendig, um Amtsträger*innen, Delegierte und Mitglieder im Umgang mit Diskriminierung, Machtstrukturen und privilegierten Verhaltensmustern zu sensibilisieren und weiterzubilden?
Bildung und Sensibilisierung: Welche Fortbildungsangebote sind notwendig, um Amtsträger*innen, Delegierte und Mitglieder im Umgang mit Diskriminierung, Machtstrukturen und privilegierten Verhaltensmustern zu sensibilisieren und weiterzubilden?