Veranstaltung: | 57. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | V Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Nina Dreßler |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 28.09.2023, 22:04 |
V-6: Ausschluss von klientelorientierten Förderprogrammen
Antragstext
Einleitung
Am 26. September 2023 startete das Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung
von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden der KfW. Bis zu 10.200 Euro
Steuergeld gab es für Eigenheimbesitzer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
ein E-Auto besaßen oder bestellt haben und die sich eine Ladestation in
Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher zulegen.
Der gesamte Fördertopf umfasste 300 Mio. Euro. 300 Mio. Euro, die aus dem
Haushaltstopf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr stammen. Im
Gegensatz zu anderen KfW- Förderungen gibt es keine Einkommensobergrenze.
Deswegen ist nicht auszuschließen, dass Nutznießer:innen zu den eher
Wohlhabenden der Mitbürger gehören. Es ist nicht auszuschließen, dass in vielen
Fällen, auch ohne staatliche Förderung errichtet, diese Photovoltaikanlagen
errichtet worden wären. Diese Mittel fehlen jetzt für eine sozial gerechte
Verkehrswende.
Daher fordern wir:
Für alle Förderprogramme, für die Haushaltsmittel des Bundes, der Länder oder
der Kommunen eingeplant werden,muss eine Einkommensobergrenze gelten.
Mittelfehlallokationen sind nicht zuletzt aufgrund der überall knappen
Haushaltslage dringend zu vermeiden.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
- V-6-008 (Bundesvorstand Grüne Jugend (dort beschlossen am: 16.10.2023), Eingereicht)