Veranstaltung: | 56. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Landesvorstände Bayern, Bremen, Hessen, NRW, Sachsen-Anhalt, Saarland (dort beschlossen am: 29.07.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 29.07.2022, 19:06 |
S-3: Wiederwahlregeln
Antragstext
Dazu wird § 10 Absatz 3c der Satzung wie folgt neu gefasst:
„(3c) Wiederwahl in den Bundesvorstand in Folge ist fünfmal, in das gleiche Amt
nur dreimal möglich. Die Mitgliedschaft einer Person im Bundesvorstand darf
sechs Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige Amtszeiten werden auf die
Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht angerechnet.“
Begründung
Wir sind als Grüne Jugend nicht einfach das jüngere Anhängsel der Grünen, sondern ein eigenständiger und starker Jugendverband. Als solcher organisieren wir Bildungsarbeit, führen selbstständig inhaltliche Debatten und positionieren uns öffentlich. Diese Eigenständigkeit ist es, die es uns ermöglicht, mit verschiedenen Bündnispartner*innen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten und Teil einer Bewegung für soziale Gerechtigkeit und radikalen Klimaschutz zu sein. Um diese Rolle einnehmen zu können, braucht es Zeit, um sich einzuarbeiten, Strategien zu entwickeln und Kontakte zu knüpfen. Doch gerade der Bundesvorstand als das Gremium, das uns als Grüne Jugend nach außen vertritt, das große Bildungsformate und Veranstaltungen plant, die Geschäftsstelle führt und Debatten- und Einbringungsorte für alle Mitglieder schafft, hat diese Zeit nicht. Aktuell ist die Wiederwahl in das gleiche Amt nur einmal möglich, Menschen können also nur zwei Jahre das gleiche Amt bekleiden und maximal vier Jahre im Bundesvorstand sein. Wer nicht in den geschäftsführenden Bundesvorstand mag, kann dementsprechend sogar nur zwei Jahre im Vorstand sein. Das wird besonders dann zum Problem, wenn die Neuwahl des Bundesvorstands auf die Bundestagswahl fällt und die neuen Sprecher*innen Position beziehen und die GRÜNE JUGEND stark vertreten müssen, ohne das politische Kapital der Vorgänger*innen im Amt zu haben.
Damit schwächen wir unsere eigene Schlagkraft in politisch höchst relevanten Zeiträumen. Durch die Flexibilisierung der Wiederwahlregeln ist es in so einer Situation zukünftig möglich, dass bisherige Vorstandsmitglieder sich für ein weiteres Jahr zur Wahl stellen und diese wichtige Zeit bis zum Ende begleiten. Doch auch in Jahren ohne Bundestagswahl ist die geringe Anzahl der möglichen Wiederwahlen ein Problem. Alle Vorstandsmitglieder beschäftigen sich mit länger andauernden Projekten, die die GRÜNE JUGEND langfristig prägen. Es dauert eine ganze Weile, sich in ein Themenfeld einzuarbeiten und die Abläufe zu verstehen. Gerade Menschen, die nicht Teil des geschäftsführenden Vorstands werden möchten, sind von der derzeitigen Regelung unverhältnismäßig stark betroffen. Sie können nur selten die Projekte, die die Mitgliederversammlung ihnen mitgegeben hat, zu Ende bringen, ohne in den geschäftsführenden Vorstand wechseln zu müssen. Doch auch die komplexen Anforderungen, die an die Ämter der politischen Geschäftsführung und der Schatzmeisterei gestellt werden, sind in zwei Jahren kaum zu erfüllen. Wir haben den Anspruch an diese beiden Ämter, nicht nur den Status Quo organisatorisch zu verwalten, sondern sich auch politisch für die Weiterentwicklung des Verbandes, beispielsweise auf dem Gebiet der antirassistischen Verbandsöffnung, der sicheren Finanzen und der Leitung der Geschäftsstelle, einzusetzen. In zwei Jahren Amtszeit ist dieser Anforderung kaum gerecht zu werden.
Deswegen wollen wir die Möglichkeit der Wiederwahl auf insgesamt fünf Wiederwahlen anpassen, von denen drei Wiederwahlen in das gleiche Amt möglich sein sollten. Damit können Menschen maximal vier Jahre im selben Amt und maximal sechs Jahre im Bundesvorstand arbeiten. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass Bundesvorstandsmitglieder diese Regelung ausreizen müssen. Es bleibt die individuelle Entscheidung, ob man zur Wiederwahl antreten mag.
Außerdem kann die Mitgliederversammlung jedes Jahr entscheiden, wer Teil des Bundesvorstands sein soll. Die Flexibilisierung der Wiederwahlregeln weitet den Handlungsspielraum der Mitgliederversammlung aus. Von einem gut eingearbeiteten, handlungsfähigen Bundesvorstand profitiert der gesamte Verband.