Veranstaltung: | 56. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Grüne Jugend Leipzig (dort beschlossen am: 28.07.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 28.07.2022, 19:54 |
S-4: Basisdemokratie-Antrag
Antragstext
Basisdemokratie ist einer unserer zentralen Grundwerte. Zum Erhalt und der
Stärkung dieses Grundwerts wird die Satzung an den folgenden Stellen geändert:
In § 3 Absatz 2a der Satzung wird der Satz "Sie besitzen Programm-, Satzungs-,
Finanz- und Personalautonomie." ergänzt.
§ 8 Absatz 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "Die
Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen."
§ 10 Absatz 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "Die Mitglieder des
Bundesvorstandes können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit
absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag sechs Wochen vor der
Mitgliederversammlung gestellt wurde."
§ 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"Satzungsänderungsanträge müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung
eingereicht sein. Änderungsanträge zu diesen Anträgen haben eine Frist von einer
Wochen vor der Mitgliederversammlung."
Begründung
Wird eingereicht bei der Öffnung des Antragsgrün für den Bundeskongress 2022.