Auch hier wollen wir die fundamentale Kritik am Kapitalismus teilweise streichen, denn sie ist in einer gut kontrollierten und geleiteten Marktwirtschaft nicht zwangsläufig angebracht. Wenn der Satz "Eigentum verpflichtet" und die Möglichkeiten der Arbeiter*innen zur Mitbestimmung ernst genommen werden, muss das Privateigentum an Produktionsmitteln (was den Kapitalismus nach einer gängigen Definition ausmacht) nicht zwangsläufig zu einer Spaltung in soziale Schichten von Arbeitenden und Besitzenden führen. Lohnarbeit muss nicht den Besitz ausschließen und Besitz bspw. eines Unternehmens nicht von Arbeit befreien.
Dieser Änderungsantrag ist Teil einer Reihe von Änderungsanträgen, die insgesamt den Ton des Textes versachlichen und zu plakative Vereinfachungen der Wirtschaftsordnung vermeiden sollen.