Der ursprüngliche Antragstext weist schwerwiegende sachliche Fehler auf.
Der im ursprünglichen Antrag angestellte Vergleich zur Infraschallbelastung eines Autos bezieht sich auf den Schalldruck im Inneren des Autos, was aber aus dem Text nicht hervorgeht. Außerdem ist eine direkte Wahrnehmung von Infraschall von Windkraftanlagen soweit ich weiß sehr unwahrscheinlich, was einen Vergleich ohnehin wenig sinnvoll erscheinen lässt.
Die Behauptung, Windenergieanlagen seinen ab 600m Abstand nicht mehr zu hören, ist in dieser Allgemeinheit äußerst fragwürdig. Die Entfernung, ab der Windkraftanlagen nicht mehr zu hören sind, hängt von verschiedenen Faktoren wie Wetterlage, Windgeschwindigkeit in unterschiedlichen Höhen, Anzahl der Anlagen und natürlich den Windkraftanlagen selbst ab. Der Abstand von 600m scheint sehr optimistisch geschätzt und berücksichtigt keine besonders ungünstigen Wetterlagen.
Unter schlechten Bedingung ist ein hörbarer Schalldruck im niederfrequenten Bereich (nicht Infraschall!) auch noch in über einem Kilometer Entfernung zu erwarten (laut einer Studie von 2010 [1] bei manchen Anlagen sogar noch in über 3km Entfernung). Leider ist es für Fachfremde nicht einfach, unabhängige und umfangreiche, aktuelle Studien zu dem Thema zu finden. Es scheint jedoch nach gängigen Rechenmodellen für die Schallausbreitung wahrscheinlich, dass Windkraftanlagen in 600m Entfernung auch ohne sehr seltene Wetterereignisse (z.B. Inversionswetterlage bei stabilen Luftschichten mit stark unterschiedlicher Windgeschwindigkeit) noch hörbar und auch störend sein können. Einen guten, wenn auch nicht ganz aktuellen, Überblick vermittelt Ref. [1].
Wir sollten die Bedenken von Windkraftkritiker*innen nach berechtigter und unberechtigter Kritik unterscheiden und versuchen, der berechtigten Kritik sachlich und konstruktiv zu begegnen. Das erreichen wir aber nicht, indem wir sämtliche Bedenken als absurd bezeichnen und ignorieren. So verbauen wir uns den nötigen Dialog und tragen selbst zur Polarisierung bei.
Gerade bei kontroversen Themen sollten wir uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Das scheint mir in diesem Antrag nicht ausreichen geschehen zu sein. Leider konnte ich keine Belege dafür finden, dass die hier geforderten Abstandsregeln nach einer wissenschaftlichen Betrachtung angemessen sind.
[1] JASA 129, 3727 (2011), https://doi.org/10.1121/1.3543957