Einem Mitglied die Rechte zu verwähren, die es hat, ist ein letztes Mittel. Dementsprechend müssen die Anforderungen, die dafür erfüllt sein müssen, besonders hoch sein.
Ein einseitig gesetztes Ende der Mitgliedschaft setzt parteijugendschädigendes Verhalten voraus. Das ist nicht vorhanden, wenn eine Person nicht zahlen kann. Vor allem angesichts dessen, dass wir ein Verband sind, der nicht nur für Menschen da ist, die schon berufstätig sind und selbst Geld verdienen, ist ein parteijugendschädigendes Verhalten darin nicht zu sehen, vor allem, wenn eine Befreiung nur auf Antrag mit Begründung möglich ist.
Auch sollte man eigentlich keinen Automatismus einbauen. Vielmehr können die Rechte im einzelnen ruhen, wäre sinnvoller. Dann könnten Fragen wie, hat die Person bei Seminarteilnahmen oder Bundeskongressen vereinzelt kleinere Beiträge gezahlt, berücksichtigt werden.