Wie hoch die einzelnen Beiträge sein sollten, sollte genauer begründet und von der Basis entschieden werden. Auf dem Ortsvorstände/BuVo-Treffen eine Woche vor S-Antragsschluss wurden hierzu Vorschläge debattiert, wobei erwogen wurde den Mitgliedern auf dem Bundeskongress zwei oder mehr Optionen zur Abstimmung zu stellen.
Dabei ging es um den Abstand von Mindest,- und Normalbeitrag; ein hohes Gefälle zum Solibeitrag ist in dem Vorschlag des Antrags nicht zu übersehen.
Auch wurde unter anderem vorgetragen, dass die Beiträge, die gezahlt werden, möglichst durch drei fünf und zehn teilbar sein sollten.
Dies würde durch diesen Vorschlag gewehrleistet, wobei zeitgleich die Abstände zwischen den Beiträgen (jeweils das doppelte) gleich blieben.
Ursprünglich wurde überlegt, niedriger anzufangen, sodass der Mindestbeitrag bei 2€ gelegen hätte.
Dagegen wurde argumentiert, dass sich diese minimale Erhöhung nicht unter Umständen nicht lohne, wobei die Idee die Staffelung zu ändern noch in den Antrag einfließen sollte.
Dies ist (wahrscheinlich aus Zeit,- und Ressourcenmangel) nicht geschehen, also nun der Änderungsantrag.