Diese Änderung wäre aus Thüringer Perspektive höchst kritisch für die Finanzen unseres Verbandes, da wir von der Thüringer Staatskanzlei proportional zu unseren Mitgliederzahlen gefördert werden und durch diese Änderung ein nicht unwesentlicher Teil unserer Mitglieder wegbrechen würde, deren Mitgliedschaft aufgrund nicht gezahlter Beiträge aktuell ruht. Ich bin mir sicher, dass es dabei auch anderen Verbänden so geht.
Antrag zur Satzung: | Mitgliedsbeiträge (Behandlung nicht möglich) |
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Antragsteller*in: | Justus Heuer |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.09.2020, 20:58 |