Antrag: | Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung II |
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Antragsteller*in: | Daniel Laps |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: S-4-017-3 |
Eingereicht: | 09.10.2019, 14:59 |
S-4-017-2: Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung II
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag zu S-4-017-3: Antragstext
Von Zeile 12 bis 17:
1. In § 2 Satz 4 wird lit. l hinzugefügt: „l. Antrag auf schriftliche Abstimmung“.
2. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Sofern nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss anders geregelt, erfolgen Abstimmungen offen durch Handzeichen. Kann die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“
In § 6 wird "min. fünf Prozent" durch "mindestens fünfzehn Prozent" ersetzt.
Antragstext
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“ Auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss eine Abstimmung in jedem Fall geheim durchgeführt werden.““
Von Zeile 12 bis 17:
1. In § 2 Satz 4 wird lit. l hinzugefügt: „l. Antrag auf schriftliche Abstimmung“.
2. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Sofern nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss anders geregelt, erfolgen Abstimmungen offen durch Handzeichen. Kann die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“
In § 6 wird "min. fünf Prozent" durch "mindestens fünfzehn Prozent" ersetzt.
Antragstext
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“ Auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss eine Abstimmung in jedem Fall geheim durchgeführt werden.““
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“ Auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss eine Abstimmung in jedem Fall geheim durchgeführt werden.““