Antrag: | Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung II |
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Antragsteller*in: | Daniela Ehlers |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.10.2019, 01:10 |
S-4-017-3: Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung II
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 12 bis 17:
1. In § 2 Satz 4 wird lit. l hinzugefügt: „l. Antrag auf schriftliche Abstimmung“.
2. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Sofern nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss anders geregelt, erfolgen Abstimmungen offen durch Handzeichen. Kann die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“
In § 6 wird "min. fünf Prozent" durch "mindestens fünfzehn Prozent" ersetzt.
Antragstext
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“Zudem wird die Abstimmung auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens fünfzehn Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheim durchgeführt.
Von Zeile 12 bis 17:
1. In § 2 Satz 4 wird lit. l hinzugefügt: „l. Antrag auf schriftliche Abstimmung“.
2. § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Sofern nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss anders geregelt, erfolgen Abstimmungen offen durch Handzeichen. Kann die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“
In § 6 wird "min. fünf Prozent" durch "mindestens fünfzehn Prozent" ersetzt.
Antragstext
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“Zudem wird die Abstimmung auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens fünfzehn Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheim durchgeführt.
Von Zeile 16 bis 17:
die Tagungsleitung in offener Abstimmung kein Ergebnis feststellen, wird die Abstimmung schriftlich durchgeführt.“Zudem wird die Abstimmung auf Antrag und mit Zustimmung von mindestens fünfzehn Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheim durchgeführt.