Änderungen von S-1 zu S-1 B
Ursprüngliche Version: | S-1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.09.2019, 20:26 |
Neue Version: | S-1 B |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 02.11.2019, 16:36 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 4 bis 5 einfügen:
entstanden sind) und die Satzung an verschiedenen Stellen vereinfacht, auch dadurch, dass einige nicht mehr benötigte Stellen entfallen. Obwohl das Bundesvorstands-Landesvorstands-Treffen aus der Satzung gestrichen werden, da es keine Satzungsaufgaben hat, wird weiterhin mindestens ein solches Treffen pro Jahr stattfinden, zu dem von jedem Landesvorstand zwei oder mehr seiner Mitglieder quotiert entsandt werden.
Von Zeile 19 bis 33:
3. § 9a (Antragsbeschluss durch die Landesverbände) der Satzung entfällt. § 5 Absatz 1 Nr. e entfällt, Nr. c und d werden grammatikalisch angepasst.
3a. § 2 Absatz (1) Nr. 9 der Schiedsordnung entfällt. In § 3 Punkt 1 wird „außer in Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 9“ gestrichen. Punkt 8 entfällt. § 4 Absatz (6) entfällt.
43. Der bestehende § 13 (Bundesvorstands-Landesvorstands-Sitzung) der Satzung[Zeilenumbruch]
entfällt. Der bestehende § 10b (Bildungsarbeit) wird zu § 13.
54. In § 22 Absatz (2) der Satzung wird „§ 13“ durch „§ 14“ und „§ 17“ durch „§ 18“ ersetzt. In Absatz (3) wird § „19 (3)“ durch „§ 20 (3)“ ersetzt.
5a4a. In § 5 Absatz (1) der Wahlordnung wird § 19 durch § 20 ersetzt.
5b4b. In § 2 des Wahlstatuts wird § 16 durch § 17 ersetzt.
65. In § 3 des Status der Fachforen wird „im Sinne des § 1 Absatz (4)“ gestrichen.
76. § 5 Absatz 5 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„Wahlen sind mit der Einladung zum wählenden Gremium, aber mindestens zwei
Von Zeile 37 bis 38:
7a6a. § 19 Absatz 2 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Quellcode der verwendeten Software muss mindestens zwei Wochen vor der Wahl
Von Zeile 40 bis 41:
87. § 18 Nr. 8 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„8. Hat kein*e Kandidat*in einen Überschuss, so wird der*die Kandidat*in mit der
Von Zeile 57 bis 60:
98. §§ 5 – 6 des Wahlstatuts entfallen. § 8 wird zu § 5.
9a. § 3 Absatz 2 der Wahlordnung entfällt.
109. § 1 Absatz 3 Satz 1 der Finanzordnung wird wie folgt neu gefasst: „Über Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten wie zum Beispiel die der
Von Zeile 63 bis 66:
1110. § 1 Absatz 1 Satz 1 des Statuts der Fachforen wird wie folgt neu gefasst: „Die Fachforen arbeiten an inhaltlichen Fragestellungen in ihrem Themengebiet.“
1211. § 5 der Ordnung der Arbeitsbereiche wird wie folgt neu gefasst: „Änderungen dieser Ordnung treten nach der Frist gemäß § 22 Absatz (4) der Satzung in Kraft,
Begründung
Von Zeile 82 bis 95:
Zu 3. Die Möglichkeit des Antragsbeschlusses durch Landesverbände wurde bei der Abschaffung des Bundesausschusses geschaffen, um in besonderen Fällen zur Kontrolle des Bundesvorstands bindende Beschlüsse außerhalb einer Mitgliederversammlung herbeizuführen. Von dieser Möglichkeit wurde seit der Einführung kein Gebrauch gemacht. Mit dem auf dem vergangenen Bundeskongress neu eingeführten Länderrat gibt es die Möglichkeit den Vorstand zwischen den Mitgliederversammlungen zu kontrollieren und für ihn bindende Beschlüsse zu fassen, z.B. auch indem die Delegierten der Landesverbände eine außerordentliche Sitzung verlangen. Durch diese Möglichkeit wird das Verfahren in § 9a überflüssig.
Zu 3a. Die genannten Regelungen der Schiedsordnung, die sich auf den Antragsbeschluss durch Landesverbände beziehen, werden überflüssig.
Zu 43. Das Bundesvorstands-Landesvorstands-Treffen ist ein Austauschgremium für den Bundesvorstand und die Landesvorstände. Als solches erfüllt es eine sehr
Von Zeile 104 bis 105:
Zu 5, 5a4, 4a-b. Bei Satzungsänderungen in der Vergangenheit wurden Paragraphen umnummeriert, ohne dabei Referenzen innerhalb der Statuten anzupassen. Auf dem
Von Zeile 109 bis 112:
Zu 65. Dieser auf der letzten Mitgliederversammlung eingefügte Verweis ist fehlerhaft, allerdings auch nicht notwendig, so dass er gestrichen wird.
Zu 7, 7a6, 6a. An zwei Stellen der Wahlordnung wird Bezug auf das Wurzelwerk genommen. Da das Wurzelwerk abgeschaltet wird, müssen diese Stellen angepasst
Von Zeile 114 bis 115:
Weiter zu 76. Die Formvorschrift zur Ausschreibung wird allgemeiner gefasst, um in Zukunft keine Aussagen mehr über die zu verwendende Technologie zu treffen.
Von Zeile 120 bis 121:
Weiter zu 7a6a. Hier war eine Vorschrift über die genaue Form der Veröffentlichung überflüssig, solange Mitglieder Zugang zu den Quelldateien haben. Das verwendete
Von Zeile 125 bis 126:
Zu 87. Auf der 49. Mitgliederversammlung im Herbst 2017 wurde dieser Teil der Wahlordnung überarbeitet um neue Regeln für den Umgang mit Stimmengleichheit
Von Zeile 131 bis 132:
Zu 98. Die Vertretung bei Organisationen wie IDA und Attac, in denen die Grüne Jugend Mitglied ist, muss genauso wenig im Wahlstatut behandelt werden, wie
Von Zeile 134 bis 135:
Zu 9a8a. Durch die Umstrukturierung der Gremien und Punkt 8 wird von dieser Regelung kein Gebrauch mehr gemacht und, da wir keine Wahlen mehr an Gremien wie
Von Zeile 138 bis 141:
Zu 109. Verbesserung eines grammatikalischen Fehlers, der aus Versehen auf der vergangenen Mitgliederversammlung entstanden ist.
Zu 1110. Die Aufgaben der Fachforen wurden auf der vergangenen Mitgliederversammlung überarbeitet. Dabei wurde dieser Abschnitt übersehen. Die
Von Zeile 144 bis 145:
Zu 1211. In der Ordnung ist bisher vorgesehen, dass Änderungen zwei Wochen nach Beschlussfassung in Kraft treten (nicht jedoch für zum Zeitpunkt der Änderung