Veranstaltung: | 53. Bundeskongress der Grünen Jugend |
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Tagesordnungspunkt: | S – Anträge zu Satzung, Ordnungen und Statuten |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 29.08.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 04.09.2019, 20:37 |
S-5: Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung III
Antragstext
Da nur noch eine Mitgliederversammlung im Jahr stattfindet, wird die Zeit auf
ihr knapper. Einen nennenswerten Teil dieser Zeit machen schriftliche
Abstimmungen aus, von denen jede mehr als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt.
Da wir in Zukunft auf jeder Mitgliederversammlung den Vorstand wählen, brauchen
wir hierfür mindestens 6 Wahlgänge zzgl. Stichwahlen, hinzu kommen andere
geheime Wahlen und schriftliche Abstimmungen. Für Bundeskongresse bei denen
andernfalls zeitliche Engpässe zu erwarten wären, wird mit dieser Änderung
deshalb die Möglichkeit eingeführt, Wahlen und schriftliche Abstimmungen mit
elektronischen Abstimmungsgeräten durchzuführen.
In die Wahlordnung wird dafür der folgende neue Paragraph eingefügt:
„§ 6a Televoting
(1) Geheim durchzuführende Wahlen und schriftliche Abstimmungen können sowohl
schriftlich als auch per Televoting durchgeführt werden.
(2) Bei der Durchführung von Wahlen per Televoting kann die
Mitgliederversammlung zu Beginn beschließen, dass Wahlen abweichend von Satzung,
Wahlstatut oder vorherigem Beschluss im Mehrheitswahlverfahren durchgeführt
werden.
(3) Beim Televoting wie bei der schriftlichen Wahl muss gewährleistet sein, dass
die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt und alle Stimmen im Saal erfasst
werden. Es ist sicherzustellen, dass das Abstimmungsverhalten stichprobenartig
im Anschluss an den jeweiligen Wahlgang anhand des Identifikationsmediums
überprüft werden kann. Es ist sicherzustellen, dass jede*r Stimmberechtigte bei
der Auswahl des Identifikationsmediums freie Hand hat, und dieses auch während
der Sitzung austauschen kann.
(4) Vor dem Einsatz des Televotings wird das System ausführlich erklärt und eine
Testabstimmung durchgeführt.“
Begründung
Geheim durchzuführende Wahlen nehmen einen sehr großen Teil unserer Mitgliederversammlung in Anspruch – das liegt nicht zuletzt daran, dass die Auszählung jedes Wahlgangs in der Regel mehr als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt. Mit dieser Änderung wird die Möglichkeit eingeführt, Wahlen und schriftliche Abstimmungen mit elektronischen Abstimmungsgeräten – wie sie die GRÜNEN auf ihren Bundesdelegiertenkonferenzen regelmäßig verwenden – durchzuführen. Diese Änderung bedeutet nicht, dass von der Möglichkeit zukünftig Gebrauch gemacht wird, insbesondere ist die Finanzierung des Einsatzes der Geräte nicht geklärt. Insofern es zeitlich nicht dringend erforderlich ist, soll es bei dem üblichen schriftlichen Verfahren bleiben. Allerdings ist absehbar, dass es auch in den nächsten Jahren wieder einzelne Bundeskongresse geben könnte, die besonders viel Raum für Debatten benötigen oder auf denen viele Abstimmungen anstehen, wie z.B. beim 52. Bundeskongress im Frühjahr. In solchen Fällen ist der erforderliche Debattenraum, ggf. sogar die erfolgreiche Durchführung des Kongresses innerhalb eines Wochenendes in Gefahr. Stünde ein Bundeskongress, bei dem solchen Probleme abzusehen wären, bereits bevor, wäre es leider zu spät für eine konkret anlassbezogene Einführung dieser Option, da Satzungsänderungen nicht sofort in Kraft treten.