Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.04.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2019, 16:35 |
Antragshistorie: | Version 1 |
P-5-B: Verantwortliche*r und Team für Frauenförderung und Geschlechterstrategie
Beschluss:
Die Förderung von Frauen, Inter und Trans und geschlechtlicher Vielfalt ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit der Grünen Jugend. Deswegen wird in Zukunft die Mitgliederversammlung eine Geschlechterstrategie beschließen. Ein Team für Frauenförderung und Geschlechterstrategie soll sich ausschließlich auf die Förderung von Frauen, Inter und Trans konzentrieren. Dabei sollen auch die spezifischen Diskriminierungsformen und die Unsichtbarmachung von nicht-binären Personen in den Blick genommen werden. Das Team soll die Ausgestaltung dieser Strategie im von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Rahmen übernehmen. Es soll Fördermaßnahmen planen und ausgestalten, andere Gremien und Ebenen bei der Förderung von Frauen, Inter und Trans unterstützen und Projekte koordinieren. Aus seiner Arbeit soll das Team außerdem Vorschläge zur Überarbeitung, Weiterentwicklung und Anpassung der Strategie erarbeiten, die dann auf der Mitgliederversammlung besprochen und beschlossen werden können.
Mit dieser Änderung räumen wir der verbandsinternen Förderung von Frauen, Inter und Trans einen größeren Stellenwert ein und vermeiden unklare Zuständigkeiten und damit verbundenen Stillstand. Durch eine flexible Anzahl der Mitglieder, die im Team mitarbeiten kann der unterschiedlichen Größe der Projekte Rechnung getragen werden.
Dazu werden die Satzung und Statuten wie folgt geändert:
1. In § 8 Absatz 3 Punkt 11 der Satzung wird „den Frauen, Inter- und Trans-Personen- und Genderrat“ gestrichen.
1a. In § 10 Absatz 3 Punkt d der Satzung wird “einE Frauen, Inter und Trans Personen- und genderpolitische_r Sprecher_in” durch “ein_e Verantwortliche_r für Frauenförderung und Geschlechterstrategie” ersetzt.
1b. In § 10 wird “Aus den gewählten Mitgliedern des Bundesvorstandes eine Person als Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderpolitische_r Sprecher_in.” gestrichen.
2. In § 16 Absatz 3 der Satzung wird „ ein_e Vertreter_in des Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderrats“ gestrichen.
3. § 4 des Frauen-, Inter- und Trans-Statuts wird wie folgt neu gefasst:
„§ 4 Verantwortliche_r für Frauenförderung und Geschlechterstrategie
- Die_der Verantwortliche für Frauenförderung und Geschlechterstrategie ist federführend verantwortlich für die Weiterentwicklung einer Strategie zur Einbindung von Frauen, so wie einer Strategie zur Einbindung von Inter und Trans-Personen. Sie_er koordiniert und plant Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Inter und Trans Personen und koordiniert die Verantwortlichen der Landesverbände. Sie_er leitet einen Arbeitsbereich, der den Bundesvorstand und alle anderen Organe und Gliederungen bei der Umsetzung der Geschlechterstrategie, der Planung von Fördermaßnahmen und der Einbindung von Frauen, und Inter und Trans-Personen unterstützt.
- Die_der Verantwortliche für Frauenförderung und Geschlechterstrategie muss Mitglied des Bundesvorstands sein.
3a.§ 2 des Wahlstatuts wird wie folgt geändert:
Er wird in “§ 2 Verantwortliche_r für Frauenförderung und Geschlechterstrategie und Internationale_r Sekretär_in” umbenannt.
Im ersten Satz wird
“Die_Der Internationale Sekretär_in gemäß § 16 Absatz (1) der Satzung wird”
durch
“Die_der Verantwortliche_r für Frauenförderung und Geschlechterstrategie gemäß § 4 des Frauen, Inter und Trans-Statuts und die_der Internationale Sekretär_in gemäß § 16 Absatz (1) der Satzung werden”
ersetzt.
4. § 5 des Frauen-, Inter- und Trans-Statuts wird wie folgt neu gefasst:
"§ 5 Arbeitsbereich für Frauenförderung und Geschlechterstrategie
Für Frauenförderung und Geschlechterstrategie wird ein Arbeitsbereich gebildet.
Dem Arbeitsbereich für Frauenförderung und Geschlechterstrategie gehören die_der Verantwortliche für Frauenförderung und Geschlechterstrategie, ein weiteres Mitglied des Bundesvorstands und drei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder an. Es können weitere Mitglieder analog zu den Regeln für die Besetzung von Arbeitsbereichen kooptiert werden.
Der Arbeitsbereich arbeitet gemeinsam mit dem Bundesvorstand an der Umsetzung der Geschlechterstrategie, sowie der Konzeption und Implementierung von Förderungsmaßnahmen für Frauen, sowie Inter- und Transpersonen. Er unterstützt Gremien und Gliederungen der GRÜNEN JUGEND bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen und der Implementierung der Strategie."
5. § 3 des Wahlstatuts wird in „Wahl der Delegation zum Frauenrat“ umbenannt. Er wird wie folgt neu gefasst: „Die Delegierten zum Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN werden von der Mitgliederversammlung im Präferenzwahlverfahren gewählt.“
6. In § 1 Absatz 6 der Finanzordnung wird „des Frauen, Inter und Trans Personenrats“ gestrichen. Sind die anderen Aufzählungspunkte bereits gestrichen, wird der Absatz 6 aufgehoben.
7. In § 3 Absatz 5 Satz 4 des Statuts der Bildungsarbeit wird „der Frauen, Inter und Trans Personen- und Genderat,“ gestrichen und die Aufzählung ggf. grammatikalisch angepasst. Sind damit alle Aufzählungspunkte hinter „den Fachforen“ gestrichen, wird der Satz wie folgt neu gefasst: „Antragsberechtigt sind die Fachforen.“