Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 06.04.2019) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 06.04.2019 |
Eingereicht: | 06.04.2019, 17:01 |
Antragshistorie: | Version 1 |
P-6-B: Redaktion des Mitgliedermagazins
Beschluss:
Das Mitgliedermagazin der Grünen Jugend soll künftig deutlich stärker durch die Mitgliederversammlung legitimiert sein. Dafür soll die Mitgliederversammlung darüber entscheiden, in welchem Format, mit welchen Zielen und nach welcher Strategie das Mitgliedermagazin erscheinen wird. Auch die jeweiligen zentralen Fragestellungen des Magazins soll die Mitgliederversammlung debattieren und beschließen. Für die Umsetzung eben dieser Entscheidungen stellt der Bundesvorstand auf Grundlage transparenter Kriterien ein Team zusammen, für das sich alle Mitglieder bewerben können. Über dessen Einsetzung und genaue Zusammenstellung entscheidet dann der Länderrat. Dieses Redaktionsteam soll dann nicht länger mit diesen Rahmen- und Zielentscheidungen befasst sein, sondern die Ausgestaltung entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung übernehmen. Dadurch wird dem Redaktionsteam eine konkrete Aufgabe durch die Mitgliederversammlung gestellt, sodass eine gute und transparente Arbeitsstruktur nicht länger von der losen und inhaltlich offenen Aufgabenstellung der SPUNK-Redaktion erschwert wird.
Dazu werden die Satzung und Statuten wie folgt geändert:
1. In § 8 Absatz 3 Punkt 11 der Satzung wird „die Redaktion des Webmagazines“ gestrichen.
2. § 12 der Satzung entfällt.
3. In § 16 Absatz 3 der Satzung wird „ ein_e Vertreter_in der SPUNK-Redaktion“ gestrichen.
4. § 1 Absatz 3 Satz 1 der Finanzordnung wird gestrichen.
5. § 1 Absatz 6 der Finanzordnung wird wie folgt neu gefasst: "Die Koordinator_innen der Fachforen und die Mitglieder von Arbeitsbereichen, die nicht nur an einem einzelnen Projekt arbeiten, können monatlich bis zu maximal 5 Euro für Telefon- und Kommunikationskosten abrechnen.". Diese Änderung hat Vorrang vor den Änderungen dieses Absatzes in den anderen Beschlüssen.
6. In § 3 Absatz 5 Satz 4 des Statuts der Bildungsarbeit wird „die SPUNK-Redaktion“ gestrichen und die Aufzählung ggf. grammatikalisch angepasst. Sind damit alle Aufzählungspunkte hinter „den Fachforen“ gestrichen, wird der Satz wie folgt neu gefasst: „Antragsberechtigt sind die Fachforen.“
7. Das Redaktionsstatut wird aufgehoben. In § 22 Absatz 3 der Satzung wird „das Redaktionsstatut gemäß § 12 Absatz (2)“ gestrichen.