Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 07.04.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2019, 16:49 |
Antragshistorie: | Version 1 |
P-8-B: Anträge zur Mitgliederversammlung
Beschluss:
Wir wollen Diskussionsprozesse in der Grünen Jugend stärken und dafür auf der Mitgliederversammlung besser vordiskutierte Anträge und Änderungsanträge behandeln: In Gremien, Teams, Vorständen, Organen, vor allem aber Ortsgruppen, die Anträge vor Ort vordiskutieren, und Fachforen, die so Diskussionen über ihre Themen bündeln können. Dabei wollen wir insbesondere Mitglieder ohne eigene Ortsgruppe dabei unterstützen, an Diskussionen teilzuhaben und Mitstreiter*innen für ihre Ideen zu finden, bspw. in Form von vorbereitenden Telefonkonferenzen und, wenn möglich, Treffen in den Landesverbänden. Um zu ermöglichen, in diesem neuen Rahmen gut Änderungsanträge zu erarbeiten, soll die Frist für eigenständige Anträge von zwei auf drei Wochen verlängert werden.
Dazu werden Satzung und Geschäftsordnung wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 3a der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(3a) Antragsberechtigt zur Bundesmitgliederversammlung sind
- der Bundesvorstand, der Länderrat, der Bundesfinanzausschuss,
- die Fachforen, vertreten durch ihre Koordinator_innen,
- vom Bundesverband durch Beschluss eines seiner Organe eingerichtete Kommissionen, Teams und Arbeitsgruppen,
- die Landesverbände, ihre Landesvorstände und allgemeinpolitischen Organe,
- die weiteren Gebietsverbände und
- jedes Mitglied, allein oder in Gruppen.“
2. In § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird „zwei Wochen“ durch „drei Wochen“ ersetzt.