| Veranstaltung: | 2. Länderrat 2022 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | 2. Länderrat 2022 | 
| Beschlossen am: | 18.12.2022 | 
| Eingereicht: | 19.12.2022, 10:50 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
Tiere sind keine Zirkusnummer!
Beschlusstext
Seit Jahrtausenden leben Menschen mit Tieren zusammen - die Jagd, sowie das 
Halten und Domestizieren von Tieren sicherte dabei nicht selten das menschliche 
Überleben. Klar ist aber auch: Tiere sind fühlende Wesen, die Freude und 
Zufriedenheit, aber auch Angst und Leid empfinden können. In einer Zeit und auf 
einem Teil der Erde, wo das Halten von Tieren schon länger keine absolute 
Lebensnotwendigkeit mehr darstellt, ist es deshalb die Pflicht von uns Menschen, 
bei der Haltung von Tieren immer streng abzuwägen, wie sich unser Handeln auf 
das Wohl der Tiere auswirkt. Dies betrifft auch die Zurschaustellung von Tieren 
im Zirkus.
Spätestens nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt im April 2022 befunden hat, 
dass das Tierschutzgesetze keine keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von 
Tieren in Zirkussen hergibt und damit ein Beschluss der Rodgauer 
Stadtverordnetenversammlung gekippt hat, öffentliche Plätze nicht mehr an 
Zirkusbetriebe oder Veranstalter*innen zu vergeben, die Tiere zur Schau stellen, 
ist klar: Wer konsequenten Tierschutz in Zirkusbetrieben will, muss Veränderung 
auf Bundesebene schaffen!
Höchste Priorität hat für uns dabei, dass das Halten, Dressieren und zur Schau 
stellen von Wildtieren im Zirkus ein Ende hat. Anders als über Jahrhunderte und 
Jahrtausende domestizierte Tiere haben Wildtiere keine Anpassung an das 
Zusammenleben mit Menschen durchlaufen. Häufige Transporte, nicht-artgerechte 
Haltung und Beschäftigung, eine oftmals mit Gewalt durchgeführte Dressur sowie 
der ständige Kontakt zu Menschen führen bei Wildtieren im Zirkus nicht selten zu 
Verhaltensstörungen, Krankheit und sogar vorzeitigen Todesfällen. Eine Haltung, 
die den Bedürfnissen von Wildtieren entspricht, ist im Zirkusbetrieb praktisch 
nicht möglich. Für alle anderen Tiere im Zirkus (domestizierte Arten) muss 
darüber hinaus endlich der Zustand beendet werden, dass für sie schlechtere 
Mindeststandards bei der Haltung gelten als in anderen Haltungsformen.
Tiere leiden - doch die Gesetzgebung hängt hinterher!
Um die Haltung von Zirkustieren zu beurteilen, hat das Bundesministerium für 
Ernährung und Landwirtschaft 1990 erstmals die “Leitlinien für die Haltung, 
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen 
Einrichtungen” erarbeitet (4). Diese Leitlinien wurden zuletzt im Jahr 2000 
aktualisiert und gelten bis heute in dieser Form. Sie sind mittlerweile nicht 
nur 22 Jahre alt, sondern gewährleisten auch keinen wirksamen Tierschutz.
Aktuell gilt - laut Zirkusleitlinien - das Säugetiergutachten (welches bspw. die 
Haltung von Säugetieren in Zoos regelt) nicht in vollem Umfang für 
Zirkusbetriebe, sofern diese ihre Säugetiere jeden Tag beschäftigen (4). So wird 
beispielsweise das Reiten auf Ponys, Elefanten und Kamelen als Beschäftigung der 
Tiere explizit empfohlen (4). Sogar bei Giraffen wird empfohlen, dass der*die 
Tierlehrer*in zur Dressur auf diesen reitet (4). Das Betteln um Geld, mit Hilfe 
von Zirkustieren, kann behördlich untersagt werden, ist aber nicht grundsätzlich 
verboten (4). Hier wird direkt mit dem Leid der Zirkustiere Geld verdient!
Auch die Haltungsbedingungen verschiedener Tierarten werden beschrieben. So 
werden auch Gehegegrößen angegeben und explizit darauf hingewiesen, dass bei 
täglicher Beschäftigung der Zirkustiere, die Gehege kleiner sein dürfen, als im 
Säugetiergutachten geregelt (4). Hier wird für dieselben Tierarten mit zweierlei 
Maß gemessen und durch Ausnahmeregelungen werden kleine Gehege und damit 
verbundenes Tierleid ermöglicht.
Darüber hinaus schaffen die Zirkusleitlinien auch im Umgang mit den Zirkustieren 
Grundlagen für mehr Leid. So ist genügend Elefanten in ihrem Stallzelt so 
anzuketten, dass sie sich hinlegen und lediglich einen Schritt vor und zurück 
machen können (4).
Derzeit kann den Zirkusbetrieben bei groben Verstößen gegen die Vorschriften zur 
Haltung von Zirkustieren das Halten der Tiere behördlich untersagt werden. Die 
Zirkusleitlinien regeln allerdings auch, dass das Halten der Tiere auf 
entsprechenden Antrag wieder zu gestatten ist, wenn davon ausgegangen werden 
kann, dass entsprechende Verstöße nicht wieder vorkommen (4). So können 
Menschen, die in der Vergangenheit wegen Tierquälerei aufgefallen sind, durch 
einen entsprechenden Antrag wieder die Erlaubnis zur gewerblichen Haltung von 
Tieren bekommen.
Im Jahr 2020 hat Julia Klöckner den Entwurf eines Nachstellverbots bestimmter 
Tierarten vorgestellt. Damit sollen Zirkusbetriebe zukünftig keine weiteren 
Elefanten, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Großbären oder Primaten mehr 
erwerben können (5). Doch dieses geht nicht weit genug!
Wildtiere im Zirkus müssen ein Auslaufmodell sein!
Gerade weil dieses wichtige Thema in den Zuständigkeitsbereich des grün 
geführten Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fällt, fordern wir 
als Grüne Jugend eine zeitnahe Überarbeitung der Leitlinien und wirksame 
Maßnahmen zum Schutz von Zirkustieren! Konkret bedeutet das für uns:
Ein wirksames Nachtstellverbot für alle Wildtiere.
Die Zirkusleitlinien müssen so überarbeitet werden, dass sie Zirkustiere
nach heutigen Standards schützen.
Das Tierschutzgesetz muss so angepasst werden, dass Länder und Kommunen
selbst entscheiden können, welchen Betrieben sie ihre Flächen zur
Verfügung stellen.
Zirkusbetriebe müssen genau staatlich untersucht und geprüft werden, denn
neben der Überarbeitung dieser Leitlinien ist auch deren Einhaltung
essenziell.
Zusätzlich muss gelten: Wer grob gegen diese Leitlinien und den Tierschutz
verstößt oder sich mehrfach der Einhaltung der Regularien entzieht, darf
dauerhaft keinen Zirkus mit Tieren mehr betreiben!
Auf lange Sicht müssen wir es schaffen, dass deutschlandweit nur noch tierfreie 
Zirkusse erlaubt sind. “Die Tierhaltung in Zirkussen möchten wir komplett 
abschaffen”, so steht es in unserem Selbstverständnis und dazu stehen wir auch 
weiterhin (6)! Dies ist die einzige Art und Weise, wie Tierschutz in 
Zirkusbetrieben ordentlich und konsequent durchgesetzt werden kann. Lasst uns 
einen ersten Schritt hin zu diesem Ziel gehen und den Status quo signifikant 
verbessern, damit Tiere die aktuell in Zirkusbetrieben leben so gut es geht 
geschützt werden. Denn Tiere sind keine Zirkusnummer!
