Änderungen von A-2 zu A-2
Ursprüngliche Version: | A-2 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.06.2025, 13:34 |
Neue Version: | A-2 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 07.07.2025, 18:21 |
Titel
Länderfinanzausgleich
Zu:
Langfristige Strukturförderung in der GRÜNEN JUGEND
Antragstext
Von Zeile 1 bis 17:
Die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Saarland werden zum Bundeskongress 2025 einen Satzungsänderungsantrag stellen, um einen Länderfinanzausgleich zu fordern. Dabei sollen alle Landesverbände, deren Mitgliederzahlen und vollständiges Haushaltsvolumen, oberhalb des bundesweiten Median liegen, sowie der Bundesverband, 2,5% ihres gesamten Haushaltsvolumens in den Topf einzahlen. Alle Landesverbände, deren Mitgliederzahlen und vollständiges Haushaltsvolumen unter dem Median liegen, sollen das Geld aus dem Topf erhalten. Für die Auszahlung werden die Mittel durch die Anzahl der Empfänger geteilt, Landesverbände aus Bundesländern in denen Bündnis 90/Die Grünen sich in der außerparlamentarischen Opposition (APO) befinden, haben doppelte Gewichtung, gelten also in der Rechnung als zwei Landesverbände. Bei der Auszahlen erhalten diese 2/X der Mittel. Nicht APO- Länder erhalten 1/X der Mittel.
Hierfür soll außerdem eine Ausnahmeregelung für die Finanzautonomie der Landesverbände in die Satzung eingetragen werden.
(1) Der Länderrat spricht sich für die Aufnahme des Länderfinanzausgleichs der Satzung der Grünen Jugend auf dem 59. Bundeskongress vom 10.-12. Oktober 2025 in vorgeschlagener Form aus und unterstützt ausdrücklich eine Stärkung finanzschwächerer Landesverbände in Form eines Solidarbeitrags.
(2) Außerdem wird der Bundesfinanzrat beauftragt, der vorgeschlagenen Satzungsänderung folgend, ein geeignetes Verfahren für Feststellung und Einzug der zu zahlenden Beträge sowie ein Auszahlungsverfahren zu erarbeiten. Die erste finanzielle Umlage in Form des Solidarbeitrags soll im Jahr 2026, muss aber spätestens im Jahr 2027, erfolgen.
(3) Darüber hinaus ist der Bundesvorstand angehalten, sich für die vorgeschlagene Satzungsänderung auszusprechen und auf den Beschluss dieser hinzuarbeiten.
(4) Sollte eine Satzungsänderung in der vom Länderrat beschlossenen Form auf dem 59. Bundeskongress keine Mehrheit finden, so ist der kommende Bundesvorstand verpflichtet, die Etablierung eines Solidarbeitrags in hier vorgeschlagener oder ähnlicher Form voranzubringen.
In der GRÜNEN JUGEND sind viele Ressourcen sehr ungleich verteilt. Neben der Verteilung unseres Geldes betrifft das zum Beispiel auch die Aktiven vor Ort oder das Know-how, das durch höhere Fluktuation schneller verloren geht. Das führt dazu, dass wir nicht überall gleich schlagkräftige politische Arbeit machen können. Als gesamter Verband sind wir uns daher einig, dass wir diese Ungleichheiten nicht einfach hinnehmen können, sondern einen gemeinsamen Weg finden müssen, Geld und weitere Ressourcen im Verband gerechter zu verteilen.
Schlechte Wahlergebnisse und das Ausscheiden der Grünen aus Landesparlamenten und -regierungen bedeuten zusätzliche Ausgaben, sowie geringere Einnahmen, um Kreisverbände aufzubauen und das Tagesgeschäft zu unterhalten. Diese Probleme treffen Landesverbände finanziell sehr unterschiedlich hart. Auch Landesverbänden, deren Grüner Landesverband aktuell noch im Landtag ist, drohen größere Probleme, wenn ihr Grüner Landesverband bei anstehenden Wahlen aus dem Landtag ausscheiden sollte. Hinzu kommen unterschiedliche Gegebenheiten vor Ort, wie das Fehlen eines gemeinsamen Fördertopfs aller Parteijugendorganisationen oder die komplette Streichung staatlicher Förderung. Diese Probleme können für einige Landesverbände existenzielle Konsequenzen haben und müssen daher als GRÜNE JUGEND gemeinsam angegangen werden.
Daher wird der Bundesvorstand im kommenden Verbandsjahr 2025/26 gemeinsam mit dem gesamten Verband beraten, wie eine solidarische Finanzierung innerhalb und zwischen den verschiedenen Ebenen der GRÜNEN JUGEND aussehen kann. Dabei ist der Bundesvorstand in der Pflicht, alle Ebenen der GRÜNEN JUGEND, insbesondere auch die Landesvorstände, in den Prozess einzubinden. Im Rahmen des Struktur:Updates werden beim 60. Bundeskongress im Jahr 2026 basierend auf den Ergebnissen des Prozesses konkrete Satzungsänderungsanträge gestellt, die sich auch mit der Strukturförderung beschäftigen. Dabei werden insbesondere die folgenden Punkte beachtet:
Langfristige Mechanismen, Geld aus Landesverbänden mit mehr finanziellen Mitteln und mehr Ressourcen einzunehmen, das dann umverteilt werden kann. Dabei wird geprüft, welche genauen Parameter zu einer Berechnung verwendet werden können. Geprüft werden soll auch, inwieweit die größten Kreisverbände hier einen Beitrag leisten können.
Ein gemeinsames Verständnis dafür, was ressourcenstarke beziehungsweise strukturschwache Landesverbände auszeichnet und welche Ziele mit der Strukturförderung verfolgt werden.
Eine gemeinsame Analyse, wie welche Bedarfe von Landesverbänden festgestellt werden können, die konkret mit mehr Geld gelöst werden können. Dabei muss einerseits klar sein, dass jeder Landesverband einen gewissen finanziellen Mindestbedarf hat, der sich weitgehend unabhängig von der Mitgliederzahl verhält, andererseits aber auch nicht jeder kleine Landesverband durch einen im Vergleich kleinen Haushalt strukturschwach ist und unterstützt werden muss. Ebenso muss klar sein, dass der finanzielle Bedarf auch mit der Mitgliederzahl wächst und dass wachsende finanzielle Volumen dem nicht immer gerecht werden.
Eine unkomplizierte und im Verband breit bekannte Möglichkeit, als strukturschwache Landesverbände finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen. Dabei soll es nicht nötig sein, schriftliche Anträge zu stellen.
Die Möglichkeit für strukturschwache Landesverbände, auch überjährige und frei verfügbare finanzielle Förderung zu erhalten, um etwa, wenn möglich, Personal über ein Jahr hinaus anstellen zu können. Außerdem wird geprüft, ob mehrere kleine Landesverbände gemeinsames Personal beschäftigen können oder durch die Bundesgeschäftsstelle im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unterstützt werden können.
Ein gemeinsames System von Landesverbänden, dem Bundesverband und gegebenenfalls anderen Gliederungen, in dem auch weitere, nicht finanzielle Ressourcen wie Freiwillige oder Wissen bedarfsgerecht ausgetauscht werden können.
Einen fortlaufenden, intensiven Austausch zur Strukturförderung im gesamten Verband, der alle gut einbindet und eine Lösung findet, die der GRÜNEN JUGEND als Ganzes die größtmögliche politische Schlagkraft ermöglicht. Das bedeutet auch, dass alle Landesverbände sich mit Strukturförderung beschäftigen.
Ein gemeinsames Wissensmanagement der Schatzmeister*innen der GRÜNEN JUGEND, mit dem etwa alle Informationen zur finanziellen Strukturförderung gut zu finden sind und für alle Landes- und Kreisverbände verfügbar sind.
Der Bundesvorstand wird dazu aufgefordert, sich bei der Grünen Partei dafür einzusetzen, dass auch Mittel für Strukturförderung aus der Partei den strukturschwachen Landesverbänden der GRÜNEN JUGEND zugutekommen.
Außerdem wird der Bundesvorstand dazu aufgefordert, strukturschwache Landesverbände bei Bedarf beim Fundraising zu unterstützen.
Wir erkennen darüber hinaus gemeinsam an, dass es schon für das Haushaltsjahr 2026 akute Finanzbedarfe in strukturschwachen Landesverbänden gibt. Konkret benötigen die Landesverbände Brandenburg, Bremen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Jahr 2026 mindestens 25.150 Euro, um ihre Strukturen zu sichern und aufzubauen.
Die Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Bundesverband sagen zu, gemeinsam den bestehenden Haushaltstopf für Strukturförderung deutlich aufzustocken und sich zu bemühen, insgesamt mindestens 25.150 Euro zur Verfügung zu stellen.
Außerdem sind Kreisverbände mit hohen Budgets dazu aufgefordert, soweit möglich, auch Mittel für die bundesweite Strukturförderung zur Verfügung zu stellen. Der Bundesvorstand wird dafür eine geeignete Möglichkeit zur Verfügung stellen.
Die Höhen der einzelnen Zuschüsse sollen zwecks Planbarkeit baldmöglichst festgelegt werden. Die genaue Summe muss spätestens zum 01.12.2025 dem Bundesfinanzausschuss durch die Bundesschatzmeisterei mitgeteilt werden, damit der Bundesfinanzausschuss im Rahmen seines Mandats über die Verteilung der Mittel entscheiden kann.
Darüber hinaus werden alle Landesverbände mit eigenen Fördermitgliedschaftsprogrammen dazu aufgefordert, zu prüfen, ob sie die Spenden aus Fördermitgliedschaften mittelfristig auch der Strukturförderung und dem Bundesverband zu jeweils einem Drittel weiterleiten können. Als Übergang wird vorgeschlagen, den Fördermitgliedern freizustellen, ihre Beiträge ab 2026 weiterhin nur an den jeweiligen Landesverband oder auch in das Pat*innenprogramm einzuzahlen.
Der Bundesfinanzausschuss ist das Gremium in der GRÜNEN JUGEND, das haushalterisches Wissen aus allen Landesverbänden bündelt und Empfehlungen und Entscheidungen zum Umgang mit den Verbandsfinanzen ausspricht bzw. trifft. Aus diesem Grund kommen dem Bundesfinanzausschuss folgende Aufgaben zu:
Die Verteilung der Auszahlung der Mittel des Strukturfördertopfes auf die strukturschwachen Landesverbände. Dabei muss er sicherstellen, dass besondere Bedarfe insbesondere der Landesverbände, deren Grüner Landesverband nicht im Landtag sitzt, ausreichend berücksichtigt werden.
Die Überwachung des Prozesses in 2026 und das Sicherstellen einer sinnvollen und solidarischen Verteilung der Mittel.
Die Auswertung, wie die Verteilung in 2026 funktioniert hat und was daraus für eine langfristige Lösung im Rahmen des Struktur:Updates gelernt werden kann.
Ebenso soll der Bundesfinanzausschuss einen aktiven Austausch zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden schaffen, um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Realitäten auszutauschen und auf Basis dessen konkrete Ansätze und Möglichkeiten der Umverteilung zu erkunden.