Veranstaltung: | 1. Länderrat 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bremen (dort beschlossen am: 27.05.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 28.05.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Brandenburg (dort beschlossen am: 29.05.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt (dort beschlossen am: 30.05.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Sachsen (dort beschlossen am: 30.05.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Mecklenburg-Vorpommern (dort beschlossen am: 01.06.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Saarland (dort beschlossen am: 01.06.2025); Landesvorstand GRÜNE JUGEND Thüringen (dort beschlossen am: 02.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.06.2025, 13:34 |
A-2: Länderfinanzausgleich
Antragstext
Die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Saarland werden zum Bundeskongress 2025
einen Satzungsänderungsantrag stellen, um einen Länderfinanzausgleich zu fordern. Dabei sollen alle Landesverbände, deren Mitgliederzahlen und
vollständiges Haushaltsvolumen, oberhalb des bundesweiten Median liegen, sowie der Bundesverband, 2,5% ihres gesamten Haushaltsvolumens in den Topf
einzahlen. Alle Landesverbände, deren Mitgliederzahlen und vollständiges Haushaltsvolumen unter dem Median liegen, sollen das Geld aus dem Topf
erhalten. Für die Auszahlung werden die Mittel durch die Anzahl der Empfänger geteilt, Landesverbände aus Bundesländern in denen Bündnis 90/Die Grünen
sich in der außerparlamentarischen Opposition (APO) befinden, haben doppelte Gewichtung, gelten also in der Rechnung als zwei Landesverbände. Bei der
Auszahlen erhalten diese 2/X der Mittel. Nicht APO- Länder erhalten 1/X der Mittel.
Hierfür soll außerdem eine Ausnahmeregelung für die Finanzautonomie der Landesverbände in die Satzung eingetragen werden.
(1) Der Länderrat spricht sich für die Aufnahme des Länderfinanzausgleichs der Satzung der Grünen Jugend auf dem 59. Bundeskongress vom 10.-12.
Oktober 2025 in vorgeschlagener Form aus und unterstützt ausdrücklich eine Stärkung finanzschwächerer Landesverbände in Form eines Solidarbeitrags.
(2) Außerdem wird der Bundesfinanzrat beauftragt, der vorgeschlagenen Satzungsänderung folgend, ein geeignetes Verfahren für Feststellung und Einzug
der zu zahlenden Beträge sowie ein Auszahlungsverfahren zu erarbeiten. Die erste finanzielle Umlage in Form des Solidarbeitrags soll im Jahr 2026,
muss aber spätestens im Jahr 2027, erfolgen.
(3) Darüber hinaus ist der Bundesvorstand angehalten, sich für die vorgeschlagene Satzungsänderung auszusprechen und auf den Beschluss dieser
hinzuarbeiten.
(4) Sollte eine Satzungsänderung in der vom Länderrat beschlossenen Form auf dem 59. Bundeskongress keine Mehrheit finden, so ist der kommende
Bundesvorstand verpflichtet, die Etablierung eines Solidarbeitrags in hier vorgeschlagener oder ähnlicher Form voranzubringen.
Begründung
Mitgliederverwaltung, LMV, Aktiventreffen: Es gibt Fixkosten mit denen jeder Landesverband, unabhängig von der Mitgliederzahl, rechnen muss. In strukturschwachen Landesverbänden kommt da in der Regel auch noch die Finanzierung der Kreisverbände dazu, die oft keine eigenen Finanzen haben. Für die strukturschwachen Landesverbände, insbesondere die zunehmende Zahl an APO-Landesverbänden (Landesverbände deren Grüne nicht mehr im Landtag vertreten sind), wird es zunehmend schwierig diese Kosten zu stemmen. Die öffentliche Finanzierung wurde durch die Wahlschlappe der Grünen halbiert oder fällt sogar ganz weg, und gleichzeitig haben die Grünen selbst auch weniger Mittel mit denen sie uns unterstützen können.
Wir wollen weiter ein Ort politischer Selbstwirksamkeit sein, wo junge Menschen sich einbringen und mitgestalten können. Das geht aber nur, wenn wir nicht jeden Cent umdrehen müssen. Deshalb haben wir beschlossen strukturstarke Landesverbände dazu aufzufordern in einem Solidarmodell die strukturschwachen finanziell zu unterstützen.