Änderungen von A-8 zu A-8
Ursprüngliche Version: | A-8 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.06.2025, 21:58 |
Neue Version: | A-8 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 08.07.2025, 12:03 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Jeder Femizid ist einer zu viel.
Femizide sind die extremste Form von Gewalt gegen Frauen und ein Ausdruck struktureller, patriarchaler Machtverhältnisse. Trotz der Schwere dieses Themas wird Gewalt an FLINTA*Frauen, Lesben, inter* nicht binären und trans* Personen (FLINTA* Personen) oft ignoriert oder heruntergespielt. Teilweise werden Femizide in den Medien als Familientragödien oder Eifersuchtsdrama betitelt.
Von Zeile 10 bis 12:
Wir brauchen entschlossene politische Reaktionen und vor allem Präventionsmaßnahmen, um Femiziden konsequent entgegenzutreten. Eine Fußfessel ist dabei kein Allheilmittel. Feministische Fachberatungsstellen, TINA*trans*, inter*, nicht binäre* und agender* (TINA*)-inklusive Frauenhäuser und engagierte Initiativen setzen sich seit vielen Jahren mit großem Engagement für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ein und es existieren zahlreiche, wirkungsvolle Konzepte zur Verhinderung schwerer Gewalt. Doch oft scheitert ihre
Nach Zeile 15 einfügen:
Eine Novellierung des Gewalthilfegesetzes, in der Gewalt gegen TINA* Personen sowie gegen FLINTA* Personen mit unsicherem oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus ausdrücklich anerkannt und benannt wird ist daher dringend notwendig.
In Zeile 19:
- Anerkennung von geschlechtsbezogenen Tötungsdelikten an Frauen als Femizide
- Die Einführung des Femizids als eigenen Tatbestand, dessen Strafmaß dem eines Mord nach §211 StGB entspricht.
Von Zeile 34 bis 35:
- Istanbul-Konvention umsetzen und barrierefrei
ausbauenausgestalten. Dazu gehört der flächendeckende Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten für Betroffene, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Behinderung oder sexueller Identität. Alle Maßnahmen müssen barrierefrei zugänglich sein: