Veranstaltung: | 56. Bundeskongress |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung, Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 56. Bundesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 01.10.2022 |
Eingereicht: | 13.10.2022, 20:14 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Verfahrensvorschlag 56. Bundeskongress
Beschlusstext
Die 56. Bundesmitgliederversammlung gibt sich die folgenden
Abstimmungsverfahren:
Wahlen und geheime Abstimmungen können mit elektronischen
Abstimmungsgeräten durchgeführt werden.
Erfolgt dies bei einer Wahl oder einer geheimen Abstimmung über eine
Satzungsänderung, wird anschließend eine schriftliche Schlussabstimmung
durchgeführt. In diesem Fall ist die Schlussabstimmung die einzige
verbindliche Abstimmung. Sie erfolgt für alle auf diese Weise zu
bestätigenden Beschlüsse und Wahlen auf einem gemeinsamen Stimmzettel. Auf
diesem Stimmzettel können entweder
alle Beschlüsse und Wahlen bestätigt werden (Ja), nicht bestätigt werden
(Nein), oder das abstimmende Mitglied kann sich zu allen Fragen enthalten
(Enthaltung); in diesem Fall sind alle weiteren Markierungen auf dem
Stimmzettel ungültig, oder
zu jedem Antrag mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt werden und zu jeder
Kandidat*in mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden oder die
Kandidat*in gestrichen und durch eine andere Kandidat*in ersetzt werden.
Abstimmungen, bei denen in der offenen Abstimmung kein eindeutiges
Ergebnis festgestellt werden kann, können per elektronischer Abstimmung
durchgeführt werden.
Bei Abstimmungen mit elektronischen Abstimmungsgeräten ist zu
gewährleisten, dass die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt und alle
Stimmen im Saal erfasst werden. Es ist sicherzustellen, dass das
Abstimmungsverhalten stichprobenartig im Anschluss an den jeweiligen
Wahlgang anhand des Identifikationsmediums überprüft werden kann. Es ist
sicherzustellen, dass jede*r Stimmberechtigte bei der Auswahl des
Identifikationsmediums freie Hand hat, und dieses auch während der Sitzung
austauschen kann. Vor der ersten solchen Abstimmung ist eine
Testabstimmung durchzuführen.
Abweichend hiervon werden die Wahlen, die im Präferenzwahlverfahren
durchgeführt werden, ausschließlich mit vorgedruckten Stimmzetteln
durchgeführt. Die Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses kann nach
Ende der Mitgliederversammlung erfolgen. Zuständig für die Durchführung
sind Versammlungsleitung und Zählkommission gemeinsam mit der
Geschäftsstelle.