Der Ausschluss eines Gebietsverbandes aus der Grünen Jugend, also z.B. eines Landesverbandes oder eines Kreisverbandes ist eine schwerwiegende Entscheidung. Deshalb sollte die bisherige Hürde (satzungsändernde Mehrheit) beibehalten werden.
Es mag Ausschlüsse geben die Formalien sind, z.B. weil der Gebietsverband eindeutig inaktiv ist und die verbleibenden Mitglieder eine Zuordnung zu einem anderen Gebietsverband wünschen. Ein Ausschluss könnte aber auch auf inhaltlichen Differenzen basieren. Bei den Altgrünen ist ein Ausschluss auch nur bei solchen "schwerwiegenden Verstößen gegen Grundkonsens oder Satzung" möglich - und zwar mit Zweidrittelmehrheit. Auch könnte es sein, dass die "Inaktivität" eines Kreisverbandes nicht ganz eindeutig ist. Für solche Entscheidungen, zu denen es unterschiedliche Meinungen geben kann und bei denen die Mitglieder des betroffenen Gebietsverbandes evtl. selbst gegen die Auflösung sind, ist eine eindeutige Mehrheit wichtig. Das kann nur die satzungsändernde Mehrheit, also in der Regel die Zweidrittelmehrheit leisten.
Durch Annahme dieses Änderungsantrages wäre die Regelung wie aktuell in NRW (Anerkennung mit absoluter Mehrheit, Ausschluss mit 2/3-Mehrheit) und wie in Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz und natürlich auf Bundesebene für die Hürde zum Ausschluss.