Durch das schaffen der Länderkompetenz in der Vergabe der Finanzautonomie haben die Landesverbände die Möglichkeit, die Kreisverbände von der in Abschnitt fünf und sechs PartG geregelten Rechenschaftspflicht und den ggf. damit verbundenen Konsequenzen zu befreien.
Antrag zur Satzung: | KV-Struktur |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand Baden-Württemberg (dort beschlossen am: 13.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 15.09.2022, 14:17 |