Veranstaltung: | 54. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | S Anträge zu Satzung, Ordnungen und Statuten (entfällt) |
Antragsteller*in: | Jan Vorbrodt |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 01.09.2020, 10:31 |
S-7: Verkürzung der Frist für Satzungsänderungsanträge (Behandlung nicht möglich)
Titel
Antragstext
Änderung Satzung §22 (1): Änderung der Frist für Satzungsänderungsanträge von
neun auf vier Wochen
in Zeile 3: „neun“ durch „vier“ ersetzen
Begründung
Aktuell liegt die Antragsfrist für Satzungsänderungen neun Wochen vor der Mitgliederversammlung und die Ladungsfrist für die Mitgliederversammlung acht Wochen vorher. Somit läuft die Frist eine Woche vor Einladung ab. Dadurch wird es für Antragstellende erschwert, fristgerecht Anträge einzureichen, da die Frist abläuft, bevor Mitglieder über das Datum der Mitgliederversammlung informiert werden. Das betrifft insbesondere neuere Mitglieder mit weniger Erfahrung, die nicht wissen, in welchem Zeitraum die Mitgliederversammlung abgehalten wird. Dasselbe gilt für Mitgliederversammlungen, die an abweichenden Terminen, als wie üblich Ende Oktober, abgehalten werden. Durch die Änderung auf vier Wochen bleibt allen Antragsberechtigten ausreichend Zeit, Satzungsänderungsanträge auszuarbeiten und einzureichen. Die weiteren vier Wochen bis zur Mitgliederversammlung reichen aus, damit sich die Mitglieder mit dem Satzungsänderungsantrag auseinander setzen können.
Änderungsanträge
- S-7-003 (René Adiyaman, Eingereicht)