Veranstaltung: | 54. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | S Anträge zu Satzung, Ordnungen und Statuten (entfällt) |
Antragsteller*in: | Nicola Dichant, René Adiyaman |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.08.2020, 23:45 |
S-5: Länderparität stärken (Behandlung nicht möglich)
Titel
Antragstext
Der Bundeskongress möge die folgende Änderung beschließen:
§ 10 der Bundesvorstand, Absatz (3a), Satz 3 einfügen:
„Dabei dürfen aus ein,- und dem selben Land nie mehr als drei Personen dem
gesamten Bundesvorstand angehören; dem geschäftsführenden, sowie dem weiteren
Vorstand dürfen jeweils nie mehr als zwei Personen des selben Landesverbands)
angehören.
Eine Abweichung von Satz 3 ist einmalig möglich, soweit auf das Amt, auf das die
Abweichungsmöglichkeit anzuwenden wäre, 1. Keine weiteren Personen kandidieren
oder 2. Diese jeweils wegen Nichterreichung des Quorums aus dem Wahlverfahren
ausscheiden.“
Begründung
Vor nicht all zu langer Zeit haben wir eine arbeitsgruppe Perspektiven die Strukturen in der GJ unter die Lupe nehmen lassen. Dabei war es sehr wichtig möglichst alle Länderinteressen gleich abzubilden, ob ländlicher oder großstädtischer geprägt, ob östlich oder westlich etc.
Wenn wir nicht alle paar Jahre einen solchen Prozess einleiten, dessen ergebnisse dann auch 1&1 umgesetzt werden, ist es unumgänglich dafür zu sorgen, dass auch im Bundesvorstand keine Verzerrung des Bildes, der einzelnen Landesinteressen entsteht.
Im Idealfall heißt das, dass alle Landesverbände in zwei bis drei Amtsjahren mindestens einmal im Bundesvorstand vertreten waren.
Dafür ist diese Regelung notwendig.
Änderungsanträge
- S-5-007 (Daniel Laps, Eingereicht)