Veranstaltung: | 54. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | A Startpunkt Krise – Aufbruch in ein neues Morgen |
Antragsteller*in: | Annka Esser, Marlene Jahn, Robin Miller, Josepha Albrecht, Nando Spicker |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.10.2020, 23:13 |
A-4: Die Klimawende schaffen wir nur gemeinsam
Antragstext
Mit der Klimakrise stehen wir vor der größten gesellschaftlichen Herausforderung
aller Zeiten. Unsere Wirtschafts- und Lebensweise muss sich fundamental ändern,
damit wir CO2-Emissionen auf Netto-Null¹ reduzieren und unsere Lebensgrundlage
erhalten können.
Für uns als GRÜNE JUGEND ist daher klar: nur mit der Unterstützung,
Tatkräftigkeit und Kreativität aller Berliner*innen können wir Deutschland so
umbauen, dass es zu einer klimagerechten Welt beiträgt.
Bildung über die Klimakrise für Alle!
Klimagerechtigkeit in der Schule:
In jedem Themenbereich sollen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen
mitbehandelt werden. Damit jedem*jeder die sektorübergreifenden Ausmaße klar
werden können. Da die Klimakrise soziale Ungerechtigkeiten verschärft und daher
intersektional gedacht werden muss, soll es fächerübergreifende Projektwochen an
Schulen geben. Darauf muss das Lehrpersonal vorbereitet werden. Aus diesem Grund
braucht es umfassende Fortbildungen zu den Themen Klimakrise, Klimaanpassung,
Klimagerechtigkeit, Intersektionalität und Nachhaltigkeit. Auch ein spezielles
Angebot für Schulleiter*innen und Leitungen von Kindertagesstätten muss
geschaffen werden. Materialien zu dem Thema müssen stets geteilt werden.
Schüler*innen sollen von klein auf lernen, dass sie alle zur Klimawende
beitragen können. Lernbegleitende sollen die Schüler*innen dazu anregen, sich
mit Projekten zu befassen, die die vielschichtigen Folgen des Klimawandels
behandeln. Exkursionen zu Globalstreiks sollen genutzt werden, um Schüler*innen
demokratische Beteiligung näher zu bringen. Die Kriminalisierung von Teilnahmen
an Schulstreis von Fridays for Future durch z.B. schlechte Benotung,
Nichtversetzen oder Schulversäumnisanzeigen muss sofort beendet werden.
Klimagerechtigkeit in der Ausbildung und im Studium:
Nachhaltigkeit und Klimaanpassung muss auch ein Bestandteil jeder Ausbildung
sein. Die Nachhaltigkeit von Projekten darf nicht länger Aufgabe von einzelnen
Handwerksunternehmen sein. Dafür müssen ökologische Weiterbildungen kostenlos
werden. Alle Student*innen sollen ein Klimastudium (30 LP überfachlich, 30 LP im
eigenen Fach) absolvieren nach dem Vorbild des Studium Generale. Das bedeutet,
dass sich alle Student*innen ausgiebig mit der Klimakrise und Klimagerechtigkeit
beschäftigen. Des Weiteren müssen sich alle Hochschulen eine
Nachhaltigkeitsstrategie geben, die dazu führt, dass sie 2030 klimaneutral sind.
Bei der Erarbeitung müssen alle Statusgruppen mit eingebunden werden. Die
Erarbeitung muss mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet sein.
Es ist wichtig, dass junge Menschen umfassend über die Klimakrise informiert
sind. Doch gerade Erwachsene, die momentan über unsere Zukunft entscheiden,
müssen bereits jetzt darüber informiert sein. Dafür brauchen wir mehr als die
Berichterstattung in Zeitungen.
Jede*r Angestellte*r sollte die Möglichkeit haben 7 Klima-Bildungstage im Jahr
zu besuchen. Diese Bildungsurlaubstage sollen von staatlich geprüften
Initiativen und Organisationen durchgeführt werden. Jährliche
Informationskampagnen über die Klimakrise und wie man sich an der Klimawende
beteiligen kann, sollen dieses Angebot ergänzen. Die Informationskampagnen
müssen in verschiedenen Sprachen erstellt werden (mindestens türkisch, deutsch,
englisch, arabisch und polnisch).
Klimabürger*innenrat und direkte Demokratie für das Projekt Klimaneutral bis
spätesens 2035
Die Bundesregierung soll noch in dieser Legislaturperiode einen
Klimabürger*innenrat einberufen, damit dessen Ergebnisse in die
Koalitionsverhandlungen einfließen können. Das Ziel, 2035 Klimaneutralität zu
erreichen, ist dabei nicht verhandelbar, der Weg dorthin allerdings schon.
Werden Menschen mitgenommen und können sogar daran mitwirken, wie die Ziele zu
erreichen sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einschneidende Maßnahmen von
einer breiten Mehrheit mitgetragen werden. Dabei wird vor allem über
Zielkonflikte wie die Verteilung von Flächen und den sozialen Ausgleich von
Klimaschutzmaßnahmen zu beraten sein.
Die Teilnehmenden werden per gestaffelter Zufallsauswahl nach Kriterien wie z.B.
Wohnort, Geschlecht, Bildungabschluss und Migrationshintergrund bestimmt, so
dass der Bürger*innenrat einen Querschnitt der Berliner Bevölkerung abbildet.
Dieses Gremium wird von Wissenschaftler*innen und nicht kommerziellen
Interessenvertretungen beraten. An mehreren Wochenenden arbeitet der
Bürger*innenrat konkrete klimapolitische Empfehlungen aus. Anreize wie eine
finanzielle Entschädigung sowie Kinderbetreuung und Barrierefreiheit sorgen
dafür, dass auch diejenigen teilnehmen, denen bei konventionellen Verfahren eine
Beteiligung erschwert wird. Auch Landes- und kommunale Regierungen sollen
Klimabürger*innenräte einberufen.
Klimabürger*innenräte bilden eine sinnvolle Ergänzung zum parlamentarischen
System um verschiedene gesellschaftliche Perspektiven in politische
Entscheidungsprozesse mit einzubinden. Aber auch direktdemokratische
Abstimmungen können eine wertvolle Ergänzung sein, da sie den gesellschaftlichen
Diskurs fördern. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Abstimmenden über die
Konsequenzen der Entscheidung umfassend informiert und Minderheiten sowie
Grundrechte von Anfang an wirksam geschützt sind.
Platz und Geld für zivilgesellschaftliches Engegement!
Wir befürworten Maßnahmen wie die 28-Stunden-Woche oder ein bedingungsloses
Grundeinkommen, welche dazu führen, dass es sich alle Menschen leisten können,
sich für Klimagerechtigkeit zu engagieren. Gleichzeitig wollen wir kommunale
Strukturen aufbauen, die Initiativen strukturell und finanziell bei ihrer Arbeit
unterstützen. In jeder Stadt oder Gemeinde sollen Klimahäuser eingerichtet
werden, in denen zivilgesellschaftliche Gruppen kostenlos Räume nutzen können,
in denen sie sich treffen und Plena abhalten können. In Klimahäusern sollen auch
Beratungsstellen zu Klimaschutzfragen angesiedelt sein. So können Best Practice
Beispiele ausgetauscht und über Probleme und Hindernisse geredet werden.
1) Es werden nicht mehr CO2-Emmissionen ausgestoßen als kompensiert werden
können.
Begründung
erfolgt mündlich