Auch der Unterhalt von getrennten Lebenspartnern unterliegt den Regeln der Regelstudienzeit. So tritt durchaus die Situation auf, dass eine studierende Person aufgrund des Reichtums der Eltern kein BAföG bekommt und rechtlich von dem Unterhalt leben muss.
Antrag: | Ehrenamt im BAföG anerkennen |
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Antragsteller*in: | René Scherf |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-7-001 |
Eingereicht: | 29.10.2019, 00:14 |