Antrag: | Ehrenamt im BAföG anerkennen |
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Antragsteller*in: | Laura Mai Ehrich |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.10.2019, 23:20 |
V-7-028: Ehrenamt im BAföG anerkennen
Antragstext
Von Zeile 28 bis 30 löschen:
Diesen Umstand erklären die Forscher*innen damit, „dass Menschen mit hoher Bildung einen größeren finanziellen Spielraum haben, sich auch ohne Bezahlung zu engagieren.“3
Die GRÜNE JUGEND fordert, außerordentliches Ehrenamt bei der Bewilligung von
BAföG zu berücksichtigen. Dazu wird die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen beauftragt, entsprechende Konzepte zu erarbeiten und sich im Bundestag
dafür einzusetzen. Außerdem wirken die Delegierten der GRÜNEN JUGEND auf den
nächsten Bundesparteitagen von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass
diesbezügliche Anträge unterstützt werden.
Dies stellt einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Anerkennung und Förderung
von freiwilligem Engagement dar. Außerdem wird der aktuellen Zwei-Klassen-
Gesellschaft, die durch das BAföG unter Studierenden herrscht, entgegengewirkt.
Laut Engagementbericht von 2017 des 18. Bundestages sei die Förderung der
gesellschaftlichen Anerkennungskultur und öffentlichen Wahrnehmung von
bürgerschaftlichem Engagement ein Hauptziel der Politik.1 Mehr als die
Aufzählung von unterschiedlichsten Preisen oder Abzeichen für Ehrenamtler*innen
oder Initiativen wird als Förderungsmittel allerdings nicht aufgeführt.
Jedoch sollte es viel mehr Mittelpunkt Junggrüner Politik sein, über die im
Engagementberichtdes BMFSFJ 2017 angepriesene „Anerkennung und Dank“2 heraus die
tatsächlichen Rahmenbedingungen für Ehrenamtler*innen zu stärken. Zu dieser
Stärkung der tatsächlichen Rahmenbedingungen, die zweifellos zu einer
Anerkennung des Ehrenamts unter Auszubildenden und Studierenden führen würde,
gehört die Anerkennung und Rücksichtnahme von außerordentlichem
bürgerschaftlichen Engagement - ehrenamtlicher Arbeit - bei der Bewilligung von
BAföG.
Insgesamt engagieren sich 43,6% der in Deutschland lebenden Menschen freiwillig.
Dabei fällt auf, dass zwei Gruppen von Menschen mit besonders geringerem
Engagement hervorstechen: Menschen mit Migrationshintergrund (bedeutet hier
nicht in Deutschland geboren zu sein und keine Deutsche Staatsbürgerschaft zu
besitzen) und Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss.
Diesen Umstand erklären die Forscher*innen damit, „dass Menschen mit hoher
Bildung einen größeren finanziellen Spielraum haben, sich auch ohne Bezahlung zu
engagieren.“3
Das Ausmaß des ehrenamtlichen Engagements hat also am Ende rein finanzielle
Gründe. Wer also finanziell keine Probleme hat, engagiert sich tendenziell eher
gesellschaftlich als Menschen mit finanziellen Problemen. Natürlich ist darauf
hinzuarbeiten, dass berufstätigen Menschen mit finanziellen Problemen
langfristig geholfen wird, auch, damit diese dann später eventuell eine
ehrenamtliche Tätigkeit ausführen können. Doch die Notwendigkeit der
Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im BAföG bezieht sich erst
einmal rein auf Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden.
Dies ist deswegen wichtig, da sich ältere Menschen, die sich ehrenamtlich
engagieren, durch ihre Tätigkeit vor allem den Kontakt zu jüngeren Generationen
wünschen.4 Da BAföG-Empfänger*innen größtenteils zur jungen Generation gehören,
kann dadurch die Generationenkommunikation gefördert. Auch deswegen sollte diese
Forderung ein zentrales Anliegen der GRÜNEN JUGEND sein.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass ehrenamtlichen Engagement immer auch zur
Bildung von Menschen beiträgt, denn laut Engagementbericht des BMFSFJ
korrelieren Engagement und Bildung in hohem Maße.5 Bildung könne dabei sowohl
als eine Voraussetzung von freiwilligem Engagement als auch eine mögliche Folge
von diesem verstanden werden.6 Sogar ganz konkrete Vorteile werden in der
„freiwilligen Übernahme von Verantwortung“7 gesehen: Dazu gehört die Ausbildung
von Haltungen, Bereitschaften und Fähigkeiten zur Mitgestaltung und
Mitbestimmung in gesellschaftlichem Kontext.8 Solche Kernkompetenzen kann eine
Universität oder eine Ausbildungsstätte in der Form nicht vermitteln. Somit
würde nicht nur ein reiner Zeitvertreib zum Spaß im BAföG berücksichtigt und
somit indirekt gefördert werden, sondern eben eine weitere wichtige Möglichkeit
zur Bildung von jungen Menschen.
BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle
Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das
Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu
in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist
eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in
Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-
berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten
Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme
kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher
ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-
Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist,
die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Daraus ergibt sich, dass sich BAföG-Empfänger*innen aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zu einer Gruppe mit finanziellen Problemen tendenziell weniger gesellschaftlich
engagieren. Dieser Umstand wird durch die harten Kriterien des BAföGs noch
verstärkt: Wer z.B. nach vier Semestern Studium nicht alle Scheine erfüllt hat,
die von der Regelstudienzeit vorgegeben sind, erhält ab dem fünften Semester
kein BAföG mehr. Die finanzielle Existenzgrundlage wird komplett entzogen.
Dadurch steigt die Hürde, sich neben dem Studium außer-universitär zu engagieren
deutlich an. Einer Gruppe, die also ohnehin schon weniger prädestiniert für die
Ausführung von freiwilligem Engagement ist, werden also durch die Sozialhilfe
des Staates zusätzlich Steine in den Weg gelegt.
Ein entsprechendes Konzept gegen diesen Umstand könnte daher die Festlegung
einer „Individualstudienzeit“ sein. Werden nämlich individualisierte Optionen
geboten, wie z.B. das Verlängern der Regelstudienzeit bei Nachweis eines
zeitaufwändigen Ehrenamts (z.B. Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr, der
Bekleidung eines freiwilligen Amtes mit festen Funktionen (die nicht etwa
während einer Klausurenphase oder schlechten universitären Rahmenbedingungen
ruhen können)), verringert dies nicht nur die Hürde, sich unentgeltlich und
freiwillig zu engagieren, sondern fördert sogar die Bereitschaft einer Gruppe,
die eigentlich nicht für bürgerschaftliches Engagement prädestiniert ist.
Diese Menschen müssten so bei der Ausführung des Ehrenamts nicht länger um ihre
Existenzgrundlage fürchten. So wird gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert,
denn welche Gesellschaft soll es auch widerspiegeln, wenn nur diejenigen sich
gesellschaftlich engagieren können, die es sich leisten können?
Berücksichtigt werden soll dabei Bürgerschaftliches Engagement, welches
freiwillig, nicht auf finanzielle Vorteile ausgerichtet ist und das Gemeinwohl
fördert. Dazu zählen z.B. außerordentliches Ehrenamt, freiwillige soziale
Arbeit, Nachbarschaftshilfe oder politische Partizipation.
Angerechnet werden soll freiwilliges Engagement, welches über einen so langen
Zeitraum ausgeübt wird, dass die Eigenmotivation außer Frage gestellt und ein
gesellschaftlicher Gewinn erkennbar werden kann. Ein solcher Zeitraum kann
beliebig festgelegt werden, sollte aber nicht klar definiert sein, da die
Eigenmotivation und der gesellschaftliche Gewinn in unterschiedlichen
Ehrenämtern durchaus variieren kann. Diesbezüglich sollen Konzepte erarbeitet
werden, wie BAföG in Zukunft individueller und sozialer bewilligt werden kann.
Darüber hinaus erklärt sich die GRÜNE JUGEND - wie schon in zahlreichen Anträgen
der letzten Jahre - offen gegenüber einer grundsätzlichen Reform des BAföGs, die
über eine simple Erhöhung des BAföG-Satzes hinausgeht.
Denn dieses fördert aktuell nicht mehr und nicht weniger als das Absolvieren von
Scheinen und Klausuren in einem oft nicht nachvollziehbaren Zeitrahmen. Dass die
Menschen während ihrer Ausbildung allerdings nicht nur um eine gewisse Menge an
Wissen reicher, sondern vielmehr um fünf Jahre älter und reifer werden sollen,
wird im BAföG nicht berücksichtigt.
Das Individuum soll stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Endgültigkeit
und Härte vieler Voraussetzungen zur Bewilligung sind in Anbetracht der
Tatsache, dass es sich bei BAföG-Berechtigten ausschließlich um Menschen ohne
Selbstverschuldung und Einfluss auf ihre Lebensumstände handelt, ist nicht zu
rechtfertigen.
Quellen:
1, 2, 5, 6, 7, 8 Engagement-Bericht des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und
Jugend, 2017
3, 4 "Deutschland, dein Ehrenamt" Süddeutsche Zeitung, 05.12.2017
(http://www.sueddeutsche.de/politik/daten-deutschland-dein-ehrenamt-1.3773523)
9 "Elternunabhängiges BAföG", Studis Online, 23.08.2019 (http://www.bafoeg-
rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php)
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Diesen Umstand erklären die Forscher*innen damit, „dass Menschen mit hoher Bildung einen größeren finanziellen Spielraum haben, sich auch ohne Bezahlung zu engagieren.“3
Die GRÜNE JUGEND fordert, außerordentliches Ehrenamt bei der Bewilligung von
BAföG zu berücksichtigen. Dazu wird die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen beauftragt, entsprechende Konzepte zu erarbeiten und sich im Bundestag
dafür einzusetzen. Außerdem wirken die Delegierten der GRÜNEN JUGEND auf den
nächsten Bundesparteitagen von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass
diesbezügliche Anträge unterstützt werden.
Dies stellt einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Anerkennung und Förderung
von freiwilligem Engagement dar. Außerdem wird der aktuellen Zwei-Klassen-
Gesellschaft, die durch das BAföG unter Studierenden herrscht, entgegengewirkt.
Laut Engagementbericht von 2017 des 18. Bundestages sei die Förderung der
gesellschaftlichen Anerkennungskultur und öffentlichen Wahrnehmung von
bürgerschaftlichem Engagement ein Hauptziel der Politik.1 Mehr als die
Aufzählung von unterschiedlichsten Preisen oder Abzeichen für Ehrenamtler*innen
oder Initiativen wird als Förderungsmittel allerdings nicht aufgeführt.
Jedoch sollte es viel mehr Mittelpunkt Junggrüner Politik sein, über die im
Engagementberichtdes BMFSFJ 2017 angepriesene „Anerkennung und Dank“2 heraus die
tatsächlichen Rahmenbedingungen für Ehrenamtler*innen zu stärken. Zu dieser
Stärkung der tatsächlichen Rahmenbedingungen, die zweifellos zu einer
Anerkennung des Ehrenamts unter Auszubildenden und Studierenden führen würde,
gehört die Anerkennung und Rücksichtnahme von außerordentlichem
bürgerschaftlichen Engagement - ehrenamtlicher Arbeit - bei der Bewilligung von
BAföG.
Insgesamt engagieren sich 43,6% der in Deutschland lebenden Menschen freiwillig.
Dabei fällt auf, dass zwei Gruppen von Menschen mit besonders geringerem
Engagement hervorstechen: Menschen mit Migrationshintergrund (bedeutet hier
nicht in Deutschland geboren zu sein und keine Deutsche Staatsbürgerschaft zu
besitzen) und Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss.
Diesen Umstand erklären die Forscher*innen damit, „dass Menschen mit hoher
Bildung einen größeren finanziellen Spielraum haben, sich auch ohne Bezahlung zu
engagieren.“3
Das Ausmaß des ehrenamtlichen Engagements hat also am Ende rein finanzielle
Gründe. Wer also finanziell keine Probleme hat, engagiert sich tendenziell eher
gesellschaftlich als Menschen mit finanziellen Problemen. Natürlich ist darauf
hinzuarbeiten, dass berufstätigen Menschen mit finanziellen Problemen
langfristig geholfen wird, auch, damit diese dann später eventuell eine
ehrenamtliche Tätigkeit ausführen können. Doch die Notwendigkeit der
Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im BAföG bezieht sich erst
einmal rein auf Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden.
Dies ist deswegen wichtig, da sich ältere Menschen, die sich ehrenamtlich
engagieren, durch ihre Tätigkeit vor allem den Kontakt zu jüngeren Generationen
wünschen.4 Da BAföG-Empfänger*innen größtenteils zur jungen Generation gehören,
kann dadurch die Generationenkommunikation gefördert. Auch deswegen sollte diese
Forderung ein zentrales Anliegen der GRÜNEN JUGEND sein.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass ehrenamtlichen Engagement immer auch zur
Bildung von Menschen beiträgt, denn laut Engagementbericht des BMFSFJ
korrelieren Engagement und Bildung in hohem Maße.5 Bildung könne dabei sowohl
als eine Voraussetzung von freiwilligem Engagement als auch eine mögliche Folge
von diesem verstanden werden.6 Sogar ganz konkrete Vorteile werden in der
„freiwilligen Übernahme von Verantwortung“7 gesehen: Dazu gehört die Ausbildung
von Haltungen, Bereitschaften und Fähigkeiten zur Mitgestaltung und
Mitbestimmung in gesellschaftlichem Kontext.8 Solche Kernkompetenzen kann eine
Universität oder eine Ausbildungsstätte in der Form nicht vermitteln. Somit
würde nicht nur ein reiner Zeitvertreib zum Spaß im BAföG berücksichtigt und
somit indirekt gefördert werden, sondern eben eine weitere wichtige Möglichkeit
zur Bildung von jungen Menschen.
BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle
Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das
Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu
in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist
eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in
Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-
berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten
Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme
kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher
ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-
Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist,
die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Daraus ergibt sich, dass sich BAföG-Empfänger*innen aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zu einer Gruppe mit finanziellen Problemen tendenziell weniger gesellschaftlich
engagieren. Dieser Umstand wird durch die harten Kriterien des BAföGs noch
verstärkt: Wer z.B. nach vier Semestern Studium nicht alle Scheine erfüllt hat,
die von der Regelstudienzeit vorgegeben sind, erhält ab dem fünften Semester
kein BAföG mehr. Die finanzielle Existenzgrundlage wird komplett entzogen.
Dadurch steigt die Hürde, sich neben dem Studium außer-universitär zu engagieren
deutlich an. Einer Gruppe, die also ohnehin schon weniger prädestiniert für die
Ausführung von freiwilligem Engagement ist, werden also durch die Sozialhilfe
des Staates zusätzlich Steine in den Weg gelegt.
Ein entsprechendes Konzept gegen diesen Umstand könnte daher die Festlegung
einer „Individualstudienzeit“ sein. Werden nämlich individualisierte Optionen
geboten, wie z.B. das Verlängern der Regelstudienzeit bei Nachweis eines
zeitaufwändigen Ehrenamts (z.B. Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr, der
Bekleidung eines freiwilligen Amtes mit festen Funktionen (die nicht etwa
während einer Klausurenphase oder schlechten universitären Rahmenbedingungen
ruhen können)), verringert dies nicht nur die Hürde, sich unentgeltlich und
freiwillig zu engagieren, sondern fördert sogar die Bereitschaft einer Gruppe,
die eigentlich nicht für bürgerschaftliches Engagement prädestiniert ist.
Diese Menschen müssten so bei der Ausführung des Ehrenamts nicht länger um ihre
Existenzgrundlage fürchten. So wird gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert,
denn welche Gesellschaft soll es auch widerspiegeln, wenn nur diejenigen sich
gesellschaftlich engagieren können, die es sich leisten können?
Berücksichtigt werden soll dabei Bürgerschaftliches Engagement, welches
freiwillig, nicht auf finanzielle Vorteile ausgerichtet ist und das Gemeinwohl
fördert. Dazu zählen z.B. außerordentliches Ehrenamt, freiwillige soziale
Arbeit, Nachbarschaftshilfe oder politische Partizipation.
Angerechnet werden soll freiwilliges Engagement, welches über einen so langen
Zeitraum ausgeübt wird, dass die Eigenmotivation außer Frage gestellt und ein
gesellschaftlicher Gewinn erkennbar werden kann. Ein solcher Zeitraum kann
beliebig festgelegt werden, sollte aber nicht klar definiert sein, da die
Eigenmotivation und der gesellschaftliche Gewinn in unterschiedlichen
Ehrenämtern durchaus variieren kann. Diesbezüglich sollen Konzepte erarbeitet
werden, wie BAföG in Zukunft individueller und sozialer bewilligt werden kann.
Darüber hinaus erklärt sich die GRÜNE JUGEND - wie schon in zahlreichen Anträgen
der letzten Jahre - offen gegenüber einer grundsätzlichen Reform des BAföGs, die
über eine simple Erhöhung des BAföG-Satzes hinausgeht.
Denn dieses fördert aktuell nicht mehr und nicht weniger als das Absolvieren von
Scheinen und Klausuren in einem oft nicht nachvollziehbaren Zeitrahmen. Dass die
Menschen während ihrer Ausbildung allerdings nicht nur um eine gewisse Menge an
Wissen reicher, sondern vielmehr um fünf Jahre älter und reifer werden sollen,
wird im BAföG nicht berücksichtigt.
Das Individuum soll stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Endgültigkeit
und Härte vieler Voraussetzungen zur Bewilligung sind in Anbetracht der
Tatsache, dass es sich bei BAföG-Berechtigten ausschließlich um Menschen ohne
Selbstverschuldung und Einfluss auf ihre Lebensumstände handelt, ist nicht zu
rechtfertigen.
Quellen:
1, 2, 5, 6, 7, 8 Engagement-Bericht des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und
Jugend, 2017
3, 4 "Deutschland, dein Ehrenamt" Süddeutsche Zeitung, 05.12.2017
(http://www.sueddeutsche.de/politik/daten-deutschland-dein-ehrenamt-1.3773523)
9 "Elternunabhängiges BAföG", Studis Online, 23.08.2019 (http://www.bafoeg-
rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php)