Antrag: | Ehrenamt im BAföG anerkennen |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.10.2019) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-7-056-2 |
Eingereicht: | 28.10.2019, 22:27 |
V-7-056: Ehrenamt im BAföG anerkennen
Verfahrensvorschlag zu V-7-056-2: Antragstext
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BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist, die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Daraus ergibt sich, dass sich BAföG-Empfänger*innen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit finanziellen Problemen tendenziell weniger gesellschaftlich engagieren. Dieser Umstand wird durch die harten Kriterien des BAföGs noch verstärkt: Wer z.B. nach vier Semestern Studium nicht alle Scheine erfüllt hat, die von der Regelstudienzeit vorgegeben sind, erhält ab dem fünften Semester kein BAföG mehr. Die finanzielle Existenzgrundlage wird komplett entzogen. Dadurch steigt die Hürde, sich neben dem Studium außer-universitär zu engagieren deutlich an. Einer Gruppe, die also ohnehin schon weniger prädestiniert für die Ausführung von freiwilligem Engagement ist, werden also durch die Sozialhilfe des Staates zusätzlich Steine in den Weg gelegt.
Antragstext
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BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist, die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
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BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist, die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Daraus ergibt sich, dass sich BAföG-Empfänger*innen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit finanziellen Problemen tendenziell weniger gesellschaftlich engagieren. Dieser Umstand wird durch die harten Kriterien des BAföGs noch verstärkt: Wer z.B. nach vier Semestern Studium nicht alle Scheine erfüllt hat, die von der Regelstudienzeit vorgegeben sind, erhält ab dem fünften Semester kein BAföG mehr. Die finanzielle Existenzgrundlage wird komplett entzogen. Dadurch steigt die Hürde, sich neben dem Studium außer-universitär zu engagieren deutlich an. Einer Gruppe, die also ohnehin schon weniger prädestiniert für die Ausführung von freiwilligem Engagement ist, werden also durch die Sozialhilfe des Staates zusätzlich Steine in den Weg gelegt.
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BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist, die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.
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BAföG erhalten aktuell all diejenigen, die einen Antrag stellen und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. In fast allen Fällen spielt das Einkommen der Eltern dabei die zentrale Rolle. Wenn die Eltern finanziell dazu in der Lage sind, ihre Kinder während der Ausbildung ausreichend zu fördern, ist eine Förderung ausgeschlossen. Elternunabhängiges BAföG wird aktuell nur in Ausnahmefällen bewilligt.9 Daraus ist zu schlussfolgern, dass nicht-BAföG-berechtigte Menschen - also aus finanziell relativ gut aufgestellten Elternhäusern - aus Bevölkerungsgruppen ohne gravierende finanzielle Probleme kommen. Diese befinden sich also schon in der Situation, sich tendenziell eher ehrenamtlich engagieren zu können, als Menschen, die BAföG erhalten. Denn BAföG-Empfänger*innen kommen aus einem Elternhaus, welches nicht dazu in der Lage ist, die Kinder ausreichend während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.