1. sind die Abgeordneten laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet und können daher nicht beauftragt werden. 2. sind die Abgeordneten daher auch keine Diestleistungsfirma die man für Geld beauftragen könnte. Daher halte ich den Begriff für unpassend.
Antrag: | Ehrenamt im BAföG anerkennen |
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Antragsteller*in: | André Tront |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-7-001 |
Eingereicht: | 14.10.2019, 13:54 |