Der Ausschluss der Selbswahl macht schon Sinn....
Antrag zur Satzung: | Allgemeine Anpassungen und Vereinfachungen der Satzung |
---|---|
Antragsteller*in: | Daniela Ehlers |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 01:31 |
Antrag zur Satzung: | Allgemeine Anpassungen und Vereinfachungen der Satzung |
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Antragsteller*in: | Daniela Ehlers |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.10.2019, 01:31 |
9. §§ 5 – 6 des Wahlstatuts entfallen. § 8 wird zu § 5.
Auf dem vergangenen Bundeskongress wurden sehr viele Änderungen der Satzung
beschlossen. Mit den folgenden Änderungen werden einige dabei entstandene
Unsauberheiten verbessert (auch einige, die bereits auf früheren Kongressen
entstanden sind) und die Satzung an verschiedenen Stellen vereinfacht, auch
dadurch, dass einige nicht mehr benötigte Stellen entfallen.
Die Satzung und Statuten werden wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Über die Anerkennung von Gebietsverbänden entscheidet die Mitglieder- bzw.
Delegiertenversammlung des zuständigen höheren Gebietsverbandes mit
satzungsändernder Mehrheit. Zuständig für die Anerkennung der Landesverbände ist
der Bundesverband; für die Anerkennung aller weiteren Gebietsverbände der
jeweilige Landesverband, sofern seine Satzung keine abweichende Regelung
trifft.“
2. § 8a der Satzung (Wahl der Delegierten zum Länderrat von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) entfällt.
2a. § 3 des Wahlstatuts wird in „Wahl der Delegierten zum Länderrat und
Frauenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ umbenannt. Vor „zum Frauenrat“ wird „zum
Länderrat und“ eingefügt.
3. § 9a (Antragsbeschluss durch die Landesverbände) der Satzung entfällt. § 5
Absatz 1 Nr. e entfällt, Nr. c und d werden grammatikalisch angepasst.
3a. § 2 Absatz (1) Nr. 9 der Schiedsordnung entfällt. In § 3 Punkt 1 wird „außer
in Fällen des § 2 Absatz (1) Nr. 9“ gestrichen. Punkt 8 entfällt. § 4 Absatz (6)
entfällt.
4. Der bestehende § 13 (Bundesvorstands-Landesvorstands-Sitzung) der Satzung
entfällt. Der bestehende § 10b (Bildungsarbeit) wird zu § 13.
5. In § 22 Absatz (2) der Satzung wird „§ 13“ durch „§ 14“ und „§ 17“ durch „§
18“ ersetzt. In Absatz (3) wird § „19 (3)“ durch „§ 20 (3)“ ersetzt.
5a. In § 5 Absatz (1) der Wahlordnung wird § 19 durch § 20 ersetzt.
5b. In § 2 des Wahlstatuts wird § 16 durch § 17 ersetzt.
6. In § 3 des Status der Fachforen wird „im Sinne des § 1 Absatz (4)“
gestrichen.
7. § 5 Absatz 5 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„Wahlen sind mit der Einladung zum wählenden Gremium, aber mindestens zwei
Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist, mitgliederöffentlich auszuschreiben. Die
Ausschreibung muss das zu wählende Amt, das wählende Gremium, Ort und Zeitpunkt
der Wahl und die Bewerbungsfrist beinhalten.“
7a. § 19 Absatz 2 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Quellcode der verwendeten Software muss mindestens zwei Wochen vor der Wahl
mitgliederöffentlich oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden.“
8. § 18 Nr. 8 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
„8. Hat kein*e Kandidat*in einen Überschuss, so wird der*die Kandidat*in mit der
niedrigsten Stimmenzahl aus dem Rennen genommen. Falls zwei oder mehr
Kandidat*innen gleichermaßen die wenigsten Stimmen haben, so wird durch eine
Zufallsauswahl entschieden, welche*r dieser Kandidat*innen aus dem Rennen
ausscheidet.
a. Mit sämtlichen Stimmen der ausgeschiedenen Kandidatin / des ausgeschiedenen
Kandidaten wird wie folgt verfahren: Die Stimmen werden mit ihrem gegenwärtigen
Stimmwert auf diejenige Kandidatin / denjenigen Kandidaten übertragen, auf
die*den die nächste Präferenz der jeweiligen Wählerin / des jeweiligen Wählers
lautet. Falls die*der dort benannte Kandidat*in entweder bereits für gewählt
erklärt wurde oder bereits aus dem Rennen ausgeschieden ist, wird die Stimme auf
die*den nächste*n noch im Rennen befindliche*n Kandidatin*Kandidaten übertragen.
b. Die Stimmenzahl der betreffenden Kandidat*innen wird neu festgestellt.
c. Falls mindestens ein*e Kandidat*in in Folge dieser Übertragung das Quorum
erreicht oder übersteigt, gehe zu 5.“
9. §§ 5 – 6 des Wahlstatuts entfallen. § 8 wird zu § 5.
9a. § 3 Absatz 2 der Wahlordnung entfällt.
10. § 1 Absatz 3 Satz 1 der Finanzordnung wird wie folgt neu gefasst: „Über
Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten wie zum Beispiel die der
Rechnungsprüfer*innen und der Protokollführer*innen entscheidet der
Bundesvorstand.“
11. § 1 Absatz 1 Satz 1 des Statuts der Fachforen wird wie folgt neu gefasst:
„Die Fachforen arbeiten an inhaltlichen Fragestellungen in ihrem Themengebiet.“
12. § 5 der Ordnung der Arbeitsbereiche wird wie folgt neu gefasst: „Änderungen
dieser Ordnung treten nach der Frist gemäß § 22 Absatz (4) der Satzung in Kraft,
gelten jedoch nicht für zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits laufende
Ausschreibungsverfahren.“
Der Ausschluss der Selbswahl macht schon Sinn....