Veranstaltung: | 53. Bundeskongress der Grünen Jugend |
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Tagesordnungspunkt: | V – Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | René Adiyaman |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 27.09.2019, 21:19 |
V-1: Verbieten, was verfassungsrechtlich verboten gehört
Antragstext
Im Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über ein Verbot
der NPD abschließend folgende Voraussetzungen für ein Parteiverbot gemäß Artikel
21 II GG formuliert:
1. Die Partei muss die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich
demokratischen Grundordnung entweder durch ihre Ziele erkennen lassen oder dies
muss durch zurechenbare Handlungen von Anhängern erkennbar sein:
"Dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus ihren Zielen oder dem
Verhalten ihrer Anhänger ergeben." [BVerfGe, - 2 BvB 1/13].
Dabei wird beschrieben, dass selbst, wer sich mit einer Partei identifiziert
theoretisch zugerechnet werden kann:
"a) Die Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei politisch
anstrebt.
b) Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu
ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind." [ebd].
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung besteht aus den elementaren
Prinzipien, die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ableiten lassen, so u.a. die
Integrität eines jeden Menschen, sowie die "elementare Rechtsgleichheit" [ebd.].
Auf die NPD bezogen hat das BVerfG zur Beseitigung der fdGO u.a. folgendermaßen
Stellung bezogen:
"a) Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer
Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie
zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der
ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“.
Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen
Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen
Demokratieprinzip unvereinbar." [ebd., 9. A)].
Eine Aussage, die in ähnlicher Weise auch die AFD beschreibt, sei es, dass der
Schusswaffengebrauch an der Grenze gefordert wird,
oder auch von "Umvolkung" gesprochen wird.
Dabei istbemerkenswert, dass die Partei selbst wohl davon ausgeht, nicht auf dem
Boden der Verfassung bzw. der fdGO zu stehen [ebd].
Zwar mag von der AFD eingewandt werden, dass es sich um "singuläre" Vorfälle
handelt, jedoch muss eine Partei sich kontextual auch die Ausfälle einzelner
Mitglieder zurechnen lassen, wenn sie sie duldet, von Vorstandsmitgliedern und
leitenden Funktionär*innen, sowie Spitzenkandidierenden ganz zu schweigen:
"c) Zuzurechnen ist einer Partei zunächst einmal die Tätigkeit ihrer Organe,
besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre. Bei Äußerungen oder
Handlungen einfacher Mitglieder ist eine Zurechnung nur möglich, wenn diese in
einem politischen Kontext stehen und die Partei sie gebilligt oder geduldet hat.
Bei Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist grundsätzlich eine
Beeinflussung oder Billigung ihres Verhaltens durch die Partei notwendige
Bedingung für die Zurechenbarkeit. Eine pauschale Zurechnung von Straf- und
Gewalttaten ohne konkreten Zurechnungszusammenhang kommt nicht in Betracht. Der
Grundsatz der Indemnität schließt eine Zurechnung parlamentarischer Äußerung
nicht aus." [BVerfG, 2 BvB 1/13].
Wenn es einen Zurechnungsgrund gibt, können Gewalttaten von Anhänger*innen
zugerechnet werden.
Seit dem Jahr 2015 erstärkte die Partei u.a. durch eine klare Positionierung
gegen Geflüchtete, Eingewanderte und dem Islam als Religion.
Ein Zusammenhang zwischen Hasskommentaren, die durch die AfD mit geschürt werden
bzw. auf ihrer Internetseite hinterlassen werden und Anschlägen, sowie Gewalt,-
und Hasskriminalität zu Ungunsten von mit Hasskommentaren adressierten
personenist messbar [https://www.proasyl.de/news/gewalt-gegen-fluechtlinge-2017-
von-entwarnung-kann-keine-rede-sein/].
Angesichts der bereits erwähnten Forderungen, wie an den Grenzen des Landes
vorgegangen werden soll, ist ein solcher Zurechnungszusammenhang erkennbar.
Die Haltung gegenüber Geflüchteten gipfelte einerseits in Demonstrationen, bei
denen die AfD Seite an Seite mit gewaltbereiten Gruppierungen und sog.
"Bürgerwehren" aufmarschiert ist, andererseits führten u.a.
Aufstachelungsversuche der Bevölkerung zu einem aufgeheizten Klima, an dessen
schrecklichen Höhepunkt der Mord des Kassler Regierungspräsidenten stand. AFD-
Mitglieder äußerten nach dem Mord diesbezüglich ihr Verständnis bis hin zu
Unterstützung und gaben dem Opfer die Schuld, weil es sich pro Geflüchtete
geäußert hatte [https://www.fr.de/meinung/walter-luebcke-kreisverband-verhoehnt-
getoeteten-regierungspraesidenten-12347641.html],
[https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/walter-luebke-die-seltsamen-
theorien-der-afd-a-1274886.html]. Dies, nachdem die AfD selbst mit zu negativer
Stimmung und Hasskommentaren gegen Walter Lübcke beigetragen hat
[https://www.cicero.de/innenpolitik/mordfall-walter-luebcke-afd-internet-
hetzkampagne-nsu-verfassungsschutz-stephan-e]. Auch in diesem Fall lässt sich
ein Zurechnungszusammenhang herstellen: Nicht nur, weil die AFD gegen
Geflüchtete ist, oder sich zum Mordfall entsprechend eingelassen hat, der Täter
spendete überdies hinaus Geld an die AFD
und nahm an der Demo in Chemnitz teil, auf der AfD und andere rechtsextreme
Gruppen ihren Schulterschluss demonstrierten und Gewalttaten gegen andere dabei
(aus der Demo heraus) duldeten. [https://exif-
recherche.org/?p=6417&fbclid=IwAR1l0rMv4Gv-2BKQYZCy03zJfHVtinn1YVNIo9N-50EiQ-
Tv244ypIxMcSA]
2. Qualifizierte Vorbereitungshandlung, Beseitigung der FdGO
Nur die Zielsetzung die freiheitlich demokratische Grundordnung zu erschüttern
reicht für ein Parteiverbot natürlich nicht aus; dafür braucht es weiter
planvolles Vorgehen der Partei hin zu einer "Vorbereitungshandlung", die es
realistisch erscheinen lässt, dass die Partei dabei erfolgreich ist.
"Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung
einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr
muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung „ausgehen“.
- a) Ein solches „Ausgehen“ setzt begrifflich ein aktives Handeln voraus.
Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.
Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.
- b) Es muss ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer
qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder
Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder auf die
Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.
- c) Dass dadurch eine konkrete Gefahr für die durch Art. 21 Abs. 2 GG
geschützten Rechtsgüter begründet wird, ist nicht erforderlich. Allerdings
bedarf es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich
erscheinen lassen.
- d) Die Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend
gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens gegen die
Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen. Gleiches gilt, wenn
eine Partei in regional begrenzten Räumen eine „Atmosphäre der Angst“
herbeiführt, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung
aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu
beeinträchtigen." [bverfG, 2 BvG 1/13].
Diese Definition für das auf die Beseitigung aus sein, sowie für die
konkrete Möglichkeit, Erfolg zu haben, erscheint auf die AFD
maßgeschneidert:
Ob "wir werden sie jagen" als Leitspruch, nachdem man in Parlamente
eingezogen ist [https://www.spiegel.de/video/afd-alexander-gauland-wir-
werden-sie-jagen-video-1801028.html], ob Formulierungen, dass man auf die
Leistungen der Wehrmacht im 2. Weltkrieg "stolz sein" könne
[https://www.welt.de/geschichte/plus168675284/Was-sind-die-Leistungen-
deutscher-Soldaten-in-zwei-Weltkriegen.html], oder die systematische
Verwendung militaristischer Sprache, sowie der Übernahme von NS-
Formulierungen/Rethoriken [https://www.spiegel.de/plus/sohn-eines-ns-
verbrechers-ueber-afd-rhetorik-da-spricht-ja-mein-vater-a-00000000-0002-
0001-0000-000165813287], die AfD verbreitet auf diese Weise Angst und
schreckt auch nicht vor der Zusammenarbeit mit gewaltätig agierenden
Gruppierungen wie Pro-Chemnitz oder auch PeGIdA zurück, wie in der
Vergangenheit u.a. die Demonstration in Chemnitz vor einem Jahr gezeigt
hat.
[https://www.belltower.news/was-sagen-afd-funktionaere-in-sozialen-
netzwerken-zu-chemnitz-49224/]. Einzelne Mitglieder unterstützen dabei
auch Selbstjustiz (ebd).
[https://www.belltower.news/monatsueberblick-november-2015-
rechtspopulismus-
afd-pegida-40978/].
Dies sorgt dafür, dass Menschen sich in den Bundesländern, in denen die
AfDstarke Ergebnisse erzielt, wenn sie Geflüchtete sind, ein höheres
Risiko haben, Opfer von Gewalt zu sein und sich dort deswegen nicht mehr
sicher fühlen
[https://www.morgenpost.de/politik/article226487329/Fluechtlinge-in-
Ostdeutschland-Was-wenn-die-AfD-regiert.html].
Die politische Macht, in Landesparlamenten und im Bundestag zu sitzen,
nutzt die Partei um weitere rechte Gruppierungen oder einzeln agierende
Personen am rechten Rand bzw. im mutmaßlich terroristischen Umfeld zu
unterstützen
[https://www.welt.de/politik/deutschland/article198304415/Hannibal-
Netzwerk-Mitarbeiter-eines-AfD-Abgeordneten-war-Mitglied-in-rechter-
Chatgruppe.html]
Mit dem geltenden Recht und einem fairen Wahlkampf nimmt die "Alternative
für Deutschland" es dabei nicht so genau. [https://kritisches-
netzwerk.de/forum/parteienfinanzierung-die-schatten-finanzen-der-afd],
[https://taz.de/Bundestag-ahndet-illegale-Parteispende/!5588726/].
Das dort erhaltende Geld kann die AfD dazu nutzen, weiter Angst zu
verbreiten und auf ihrem Weg zu einer inhumanen Gesellschaft
fortzuschreiten.
Die AfD hetzt nicht nur, wie oben beschrieben, gegen Geflüchtete, sondern
versucht die Rechte von Minderheiten einzuschränken; so versucht sie
Frauenförderung, sowie Instrumente, die Gleichberechtigung zwischen den
Geschlechtern fördern sollen, abzuschaffen
[http://www.keinveedelfuerrassismus.de/afd-und-frauen-familienpolitik/],
rückt Behinderung durch die Möglichkeit der Anfrage in die Ecke von
Straftaten, indem sie Inzest, Migrationshintergrund und Behinderung in
einen kausalen Zusammenhang bringt.
[https://www.tagesspiegel.de/politik/kleine-anfrage-zu-behinderten-
sozialverbaende-entsetzt-ueber-afd/21201932.html].
[https://www.merkur.de/politik/afd-stellte-anfrage-zu-behinderten-bekommt-
sachliche-antwort-und-eine-anzeige-zr-9803611.html] und schreckt je nach
dem, wer für sie gerade Dorn im Auge ist, nicht vor Verächtlichmachung und
Gewaltandrohung zurück.
[https://www.welt.de/politik/deutschland/article171517101/Staatsanwaltscha-
ft-prueft-Macheten-Tweets-von-AfD-Politiker.html],
[https://www.deutschlandfunkkultur.de/denkmal-der-schande-gauland-
distanziert-sich-nicht-von.1008.de.html?dram:article_id=376708].
3. Potentialität
Die NPD ist 2017 nicht verboten worden. Dies jedoch nicht, weil sie nicht
verfassungsfeindlich ist, nicht, weil sie nicht auf die Beseitigung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus ist, sondern lediglich,
weil die Möglichkeit des Erfolges nicht glaubhaft gemacht werden konnte:
Sie war zu diesem Zeitpunkt bereits in keinem Landesparlament mehr
vertreten. Die AfD hingegen ist bei den jüngsten landtagswahlen in Sachsen
und Brandenburg zweitstärkste Kraft geworden und plant, in den nächsten
Jahren Regierungsverantwortung zu übernehmen: Sie sitzt in allen
Landesparlamenten und im Bundestag, wo sie Oppositionsführer*in ist.
Damitist auch die letzte Voraussetzung, die aufgestellt wurde, erfüllt:
- " Für die Annahme ungeschriebener Tatbestandsmerkmale ist im Rahmen des
Art. 21 Abs 2 GG kein Raum." [BVerfGe, - 2 BvB 1/13].
Die grüne Jugend fordert daher die antragsberechtigten Organe der Bundesrepublik
Deutschland, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, ein
Parteiverbotsverfahren gegen die AfD und ihre Unterorganisationen in Gang zu
setzen, bevor die AfD die Macht im Land an sich gerissen hat und diese nutzen
kann, Menschen in diesem Land durch Erlass von Gesetzen zu drangsalieren.
Wie damals bei der NPD ist auch für die AFD das Thema Asyl, wie bereits
angedeutet, ein bestimmendes Thema, für das auch gerne mittels suggestiver
Anfrage im Parlament der allgemeine Diskurs verschoben und Stimmung gegen
Geflüchtete gemacht wird. [https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-
boehmermann/was-die-afd-geleistet-hat-teil2-100.html]
[https://www.youtube.com/watch?v=5vP5OPjKiWM].
Auffällig ist, dass teilweise sogar mit den gleichen Metaphern gearbeitet wird,
die das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren aufzählt, wie die
Behauptung/Suggestion, dass Geflüchtete gefährliche Krankheiten "nach
Deutschland "einschleusen" [ebd.], []
Auch in Reden im Parlament wird bewusst mit der Grenze des sagbaren gespielt: so
spricht Fraktionschefin Alice Weidel im Bundestag von "Kopftuchmädchen und
alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse".
[https://www.welt.de/politik/deutschland/article176402564/Kopftuchmaedchen-
Weidel-will-sich-gegen-Schaeubles-Tadel-wehren.html].
Junge Alternative
Die Haltung der AfD findet auch in den Aussagen und in der Programmatik der
"jungen Alternative" ihren Ausdruck, so kommt das Bundesamt für
Verfassungsschutz in seinem Gutachten über die Frage, ob die Parteijugend
beobachtet werden soll, zu dem Ergebnis, dass Art. 1 GG nicht als zentraler
Grundwert der Verfassung respektiert wird; die JA strebt danach einen "ethnisch-
homogenen Volksbegriff" an "und macht die, die dieser ethnisch geschlossenen
Gemeinschaft nicht angehören, in eindeutiger Weise verächtlich" [geschlossenen
Gemeinschaft nicht angehören, in eindeutiger Weise verächtlich"
[https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-
gutachten-zur-afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-I-4.1].
Über legitime Kritik am Islam schießt die Ja genauso weit hinaus, wie über
theoretische Kritik am Parlamentarismus, sodass festgestellt wird, dass die
Aussagen der JA um ein "Bevölkerungsexperiment" oder den "Austausch der
Bevölkerung" verfassungsfeindlich sind und die JA selbst gegen das
Demokratieprinzip verstößt [ebd. 1. Die junge Alternative].
Eine These, die so auch von Vorstandsmitgliedern der AfD selbst gerne geäußert
wird, "heute sind wir tollerant und Morgen fremde im eigenen land."
[https://www.youtube.com/watch?v=_3DRs859ur0].
Fazit
Die liste von Ansatzpunkten zur Belegung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD
und seiner Unterorganisationen ließe sich noch um einiges fortführen: So
beispielsweise durch das politische Konzept von der "Flügel".
[https://www.youtube.com/watch?v=_3DRs859ur0].
Die Tatsache, dass selbiges Gutachten nur "Verdachtssplitter" gegen die AfD
auszumachen vermag, [ebd. Zur Beobachtung der Gesamtpartei] ist dementsprechend
widersprüchlich: "Der Flügel" und die AfD sind über den Spitzenkandidaten des
Landes Thüringen, Bjönr Höcke, untrennbar miteinander verbunden; zumal von ihm
eine nicht unbeträchtliche Macht in der partei ausgeht [https://www.n-
tv.de/politik/Bekam-die-AfD-Hilfe-vom-Verfassungsschutz-article20563776.html],
wie man an seinen Aussagen, dass der Bundesvorstand so nicht wiedergewählt
werde, erkennen kann. [https://rp-online.de/politik/deutschland/afd-
parteispitzen-fordern-kandidatur-von-bjoern-hoecke-fuer-bundesvorstand_aid-
44060547], [https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-
Welt/Kyffhaeuser-Treffen-der-AfD-Hoecke-rechnet-mit-Bundesvorstand-ab].
Abgesehen davon liegt das Entscheidungsmonopol über die Verfassungsfeindlichkeit
beim Bundesverfassungsgericht, das Gutachten ist zudem schon wieder zehn Monate
älter, in der Zwischenzeit ist einiges geschehen und auch angesichts der
Wahlerfolge und der damit einhergehenden Einschüchterungswirkung für
Geflüchtete, Linke Gruppierungen und Menschen die einer Minderheit angehören ist
bezüglich der möglichen Maßnahmen gegen die AfD Eile geboten um dem negativen
Einfluss der Partei, sowie ihrer Möglichkeit, staatlich finanziert gefährliche
rechte Personen zu beschäftigen, die wiederum durch Geld un Informationsgewinn
mittels Zugriff auf geheime Daten beispielsweise, aber nicht nur des
Verteidigungsausschusses, Einhalt zu gebieten.
Dass die AfD schon seit langer Zeit zu beobachten gewesen wäre, dies aber wohl
durch den ehemaligen Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-George
Maaßen verhindert worden ist [https://www.n-tv.de/politik/Bekam-die-AfD-Hilfe-
vom-Verfassungsschutz-article20563776.html], darf auch im Rahmen von
Verhältnismäßigkeit nicht auf dem Rücken der Verfassung bzw. der Menschen
ausgetragen werden, die das Grundgesetz zu schützen vermag.
Begründung
Die AfD ist seit dem Jahr ihrer Gründung eine einerseits erfolgreiche andererseits sehr umstrittene Partei, die schon immer mit interessanten Redewendungen aufzuwarten wusste, so sprach Bernd Lucke schon von einer "entarteten" Politik und rechtfertigte dies damit, dass Ärzte von einer entarteten Zelle reden, wenn sie ein Krebsgeschwür entdecken. [https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tv-kritik/fruehkritik-hart-aber-fair-sie-haben-entartet-gesagt-12598287.html].
Seit dieser Zeit hat die AfD sich weiter nach rechts bewegt und dafür noch mehr Stimmen geerntet: Vor allem der im Antrag erwähnte, in der Partei mitlerweile bestimmende Flügel rund um Herrn Höcke hat die Partei immer mehr zum politischen Arm der "neuen rechten" werden lassen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit abschließend formuliert hat, wann eine Partei verfassungswidrig ist und verboten wird ist es Zeit sich mit den Voraussetzungen und der AfD zu beschäftigen: Wie es schon im Titel klar wird: Eine Partei, die diese Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt, kann nicht nur verboten werden, sondern muss verboten werden. Das Klima der Angst, wenn man als Angehörige*r einer Minderheit in Wahlkreisen wohnt, in denen die AfD erfolgreich ist, erleben wir genauso stark, wie die Tatsache, dass bessere Wahlergebnisse zu mehr "Oberwasser" auf der Straße führt, die Minderheitenfeindlichkeit, die die Partei atmet, in vorauseilendem Gehorsam umzusetzen. Wie beschrieben sind auch Handlungen von Anhängern unter gewissen Voraussetzungen zuzurechnen und die Schaffung eines regionalen Klimas von Angst reicht für das Merkmal, die fdGO beeinträchtigen zu wollen aus, wenn dadurch die Partizipation an der politischen Willensbildung nicht mehr in gleicher Weise möglich ist. Dieser Antragstext wurde bewusst kürzer gehalten, damit ihn alle vollständig lesen können, egal, wie viel Zeit sie dafür haben, bevor auf dem BuKo darüber abgestimmt wird. Die liste an Zitaten, sowie an Handlungen, Straftaten und Gewaltaktionen" ließe sich fast unendlich fortsetzen. Wer diese mittels weiterer Quellen oder Absätze ergänzen möchte, kann es trotzdem sehr gerne tun: Das richtige Maß zwischen zu viel und zu wenig zu finden, ist nie ganz einfach. Für die Formatierung entschuldige ich mich im Voraus, ich habe schlicht die Möglichkeit, Fußnoten daraus zu erstellen, nicht mehr gefunden, daher die eckigen Klammern stattdessen. Mir ist im Übrigen an Debatte zu dem Thema gelegen. Solltet ihr dazu Bedarf haben, Ideen zur Umsetzung einer guten Debatte diesbezüglich haben, der Meinung sein, dass der Antrag für diesen Bundeskongress zu kurzfristig gestellt ist oder das Risiko zu groß sein, dass dadurch der Schwerpunkt dieses Kongresses überlagert wird, sprecht/schreibt mich gerne an oder kommentiert unter dem Antrag: Ich hatte schon seit gefühlt Jahren vor, dazu etwas zu schreiben, wie auch dieses Mal wenig Zeit gefunden und bin dann durch ein Seminar der GJ-Ruhr in Gelsenkirchen (17.09.19) erneut zu dem Schluss gekommen, dass es über kurz oder lang eine Debatte/Beschlusslage zu dieser Thematik bedarf. Dazu gehört es für mich auch, dass genügend Zeit bleibt, den Antrag zu lesen und sich eine Meinung zu bilden bzw. mit anderen darüber zu reden, sodass ich mich damit beeilt habe.