Veranstaltung: | 53. Bundeskongress der Grünen Jugend |
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Tagesordnungspunkt: | K – Feministische Kämpfe |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 02.11.2019 |
Eingereicht: | 02.11.2019, 18:38 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Sexwork is Work- Solidarität mit Sexarbeiter*innen!
Beschlusstext
Wir sind ein queerfeministischer Verband, und die Selbstbestimmungsrechte von
allen Menschen haben für uns zentrale Bedeutung, besonders von Frauen und
Queers. Gerade in Zeiten, in denen rechte Ideologien in ganz Europa aufflammen,
Frauen und Queers die Rechte auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
wieder abgesprochen werden und christliche Fundamentalist*innen ihr streng
patriarchales Weltbild auf die Straße tragen, stehen wir für die
Selbstbestimmung und Freiheit aller ein. Auch das sogenannte
Prostituiertenschutzgesetz zeigt deutlich die Merkmale rechtskonservativer
Ideologien, in denen Frauen- und Queerfeindlichkeit eine zentrale Rolle spielen
und Ressentiments gegen Menschen geschürt werden, die nicht ihrer Sexualmoral
entsprechen.
Wir solidarisieren uns deshalb mit Sexarbeiter*innen weltweit und kämpfen für
die Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von erotischen Dienstleistungen.
Unter dem Deckmantel, Frauen vor sexueller Gewalt oder Bedrohungen wie
Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen zu wollen, werden die Rechte auf
körperliche und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Queers weiter
eingeschränkt und Ressentiments gegenüber Sexarbeiter*innen und Migrant*innen
geschürt und damit Gewalt unsichtbar gemacht. Doch echter Schutz kann weder aus
menschenfeindlichen Ideologien, noch aus restriktiven Gesetzen entstehen. Statt
durch Bevormundung, Kriminalisierung und Stigmatisierung muss Sexarbeiter*innen
durch angemessene Arbeitnehmer*innenrechte, freiwillige Beratung und den
gemeinsamen Kampf gegen Diskriminierung in unserer Gesellschaft das Recht auf
körperliche Unversehrtheit und ein selbstbestimmtes Leben garantiert werden.
Die GRÜNE JUGEND....
- erkennt Sexarbeit als Arbeit an und achtet das Selbstbestimmungsrecht der
Sexarbeiter*innen;
- lehnt ein „Sexkaufverbot“ und „Sexverkaufverbot“ ab;
- setzt sich für die Abschaffung des Prostituiertenschutzgesetzes ein;
- fordert, dass die vorhandenden, diskriminierenden Zwangsberatungen sofort
beendet werden und direkt durch kompetente am Wohl der Sexarbeiter*innen
orientierte Beratungen ersetzt werden. Wir setzen uns für kostenlose,
flächendeckende und ergebnisoffene Beratungsstellen ein. Gleichzeitig
sollen weiterhin „Ausstiegsberatungen“ für Sexarbeiter*innen stattfinden,
die sich das wünschen. Auch sollen hier sogenannte „Einstiegsberatungen“
stattfinden, die ergebnisoffen sind und Menschen mit Informationen auf die
Arbeit vorbereiten. Sexarbeiter*innen sollen hier unter anderem einen
unbürokratischen Zugang zu den Sozial- und Krankenversicherungen erhalten.
Auch wollen wir mehrsprachige Kompetenzen in diesen Beratungsstellen zur
Verfügung stellen, damit alle Sexarbeiter*innen dort die Hilfestellungen
bekommen, die sie angesichts einer gesellschaftlichen Stigmatisierung
brauchen. Grundsätzlich muss die Inanspruchnahme dieser Beratungsstellen
freiwllig sein.
- lehnt Abschiebungen migrantischer Sexarbeiter*innen ab;
- fordert das Recht auf Asyl für migrantische Sexarbeiter*innen, die in
ihren Herkunftsstaaten von Stigmatisierung und Kriminalisierung betroffen
sind und die Möglichkeit einer geregelten Migration von Sexarbeiter*innen;
- fordert ein sofortiges Ende der staatlichen Finanzierung von
(fundamentalistischen) Anti-Sexarbeitskampagnen;
- fordert die Bekämpfung der Stigmatisierung von Sexarbeit durch progressive
Aufklärungskampagnen, sowie die Thematisierung der aktuellen
Stigmatisierung im Schulunterricht nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit
Sexarbeiter*innen;
- lehnt Sperrbezirke für Sexarbeit ab;
- fordert die Schaffung eines sicheren Umfeldes für Straßensexarbeit;
- ist gegen Razzien und Kontrollen in Bordellen und erotischen
Etablissements durch die Polizei, sondern für Betriebskontrollen durch die
Ordnungsämter. Die Ordnungsämter sollen Sensibilisierungstrainings
erhalten oder es sollen zusätzliche Stellen mit der alleinigen
Zuständigkeit für diese Kontrollen geschaffen werden;
- fordert eine einfache Registrierung als Selbstständige*r für alle
Sexarbeiter*innen;
- spricht sich gegen eine „Sondersteuer“/„Vergnügungssteuer“ für
Sexarbeitende aus;
- ist für die Beibehaltung des Mindestalters von 18 Jahren für Sexarbeit.;
- lehnt es ab, dass Sexarbeiter*innen aufgrund ihres Berufes das Sorgerecht
für ihre Kinder verlieren können;
- ist für Beratung und Empowermentsstrukturen für Kinder von
Sexarbeiter*innen. Es braucht Räume, in denen sich Kinder von
Sexarbeiter*innen frei bewegen können und in denen Probleme, die durch die
Stigmatisierung von Sexarbeit in der Gesellschaft entstehen, professionell
und altersgerecht begleitet werden können, ohne dass diese Verantwortung
allein beim Elternhaus liegt.
- ist für eine Anzeigepflicht bei der Gewerbeanmeldung von
Prostitutionsstätten nach § 14 der Gewerbeordnung;
- fordert die Aufnahme von „Sexarbeit“ ins Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sexarbeit darf kein Kündigungsgrund sein;
- setzt sich dafür ein, dass Sexarbeiter*innen die aus eigener Tasche für
die Zwangsberatungen zahlen mussten dieses Geld erstattet bekommen;
- fordert eine Zusammenarbeit mit Sexarbeiter*innenorganisationen und -
netzwerken und Fachberatungsstellen, wenn an neuen Gesetzen und Auflagen
für Sexarbeit gearbeitet wird;
- ist sich bewusst, dass eine pauschale Vermischung von Zwangsprostitution
und Sexarbeit weder Sexarbeiter*innen noch den Opfern von
Zwangsprostitution hilft. Wir wollen ein Ende dieser Pauschalisierungen
und stattdessen echte Hilfe für die Betroffenen von Zwangsprostitution:
Dazu gehört, dass Organisationen, die sich gegen Menschenhandel einsetzen,
gestärkt werden und staatliche Behörden europaweit gegen die Strukturen
des Menschenhandels stärker vorgehen, beispielsweise in einem Ausbau der
Ermittlung gegen „Hintermänner“ und der Korruptionsbekämpfung. Betroffene
müssen besonderen rechtlichen Schutz erhalten, etwa durch konsequenten
Schutz vor einer Abschiebung bei Anzeige. Diese Ermittlungen dürfen die
Rechte der Sexarbeiter*innen nicht beschneiden.
- ist für sexuelle Selbstbestimmung!
Das Prostituierten„schutz“gesetz ist im eigentlichem Sinne gelungen, denn ein
Schutz von Sexarbeiter*innen im Sinne der Bedürfnisse von Sexarbeiter*innen war
nie das Ziel. Die Zwangsregistrierung, die Einführung eines ständig
mitzuführenden Ausweisdokuments und die Einschränkung des Grundrechts auf
Unverletzlichkeit der Wohnung sorgen für eine Erschwerung bis zu einer
Unmöglichkeit einer sicheren Sexarbeit. Sexarbeiter*innen müssen selbst
bestimmen können, wer welche Informationen über sie erfassen darf und wem
gegenüber sie sich outen wollen. Diese Selbstbestimmtheit wird durch das
ProstSchG unmöglich. Es ist eine staatliche Bevormundung unter Vorwand des
Schutzes von Sexarbeiter*innen und eine Kriminalisierung jener, die sich ihr
nicht unterordnen wollen oder können.
Der Bundesvorstand wird beauftragt die Bundestagsfraktion und die Europagruppe
GRÜNE mit Nachdruck auf den Beschluss hinzuweisen. Auch wollen wir für eine
solche Positionierung in unseren Dachverbänden – wie FYEG – kämpfen.
Wir setzen uns konsequent für einen echten Schutz vor sexueller Gewalt und
Bevormundung und gegen die Marginalisierung von Sexarbeiter*innen ein.
Begründung
Seit 2001 ist der Kauf und Verkauf von sexuellen Dienstleistungen in Deutschland legal und Sexarbeit ein staatlich anerkannter Beruf. Dienstleistungen wie Sex, erotische Massagen, Tantra, BDSM, Strippen, Pornographie, Cam-sex, Telefonsex und vieles mehr darf in Deutschland einvernehmlich gekauft und verkauft werden. Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Keine andere Berufsgruppe wird dermaßen durch das Strafrecht diskriminiert wie Menschen die in der Sexarbeit tätig sind. Nach dem neuen ProstSchG herrscht für Sexarbeiter*innen unter anderem eine Zwangsregistrierung, eine Zwangsberatung und die Pflicht, einen „Hurenausweis“ jederzeit mit sich zu tragen. Dies ist in Deutschland seit 1945 wieder die erste verpflichtende Registrierung einer Berufsgruppe. Wer nicht registriert ist, arbeitet illegal. In Bordellen und ähnlichen Etablissements darf ohne Registrierung nicht mehr gearbeitet werden. Es findet bereits eine flächendeckende Schließung von Bordellen und weiteren Etablissements statt. Viele Sexarbeiter*innen müssen nun unter schlechteren Bedingungen in Privatwohnungen, Hotels oder im Freien arbeiten.
So wie es vor einem Schwangerschaftsabbruch eine Zwangsberatung gibt, gibt es nun für Sexarbeiter*innen die Pflicht, sich alle zwölf Monate (unter 21 Jahren sind es alle 6 Monate) einer gesundheitliche Beratung zu unterziehen. Dies ist jedoch kein Gesundheitscheck. Vielmehr handelt es sich im jährlichem (bzw halbjährlichem) Rhythmus um den gleichen Vortrag über Verhütung, Schwangerschaft und Drogengebrauch. Dolmetscher*innen werden vom Staat nicht bereitgestellt. Dies ist wiedermal nur ein Gesetz zur Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung und eine Bevormundung, die vor allem Frauen betrifft. Bundesweit konnte unter den zwangsberatenen und zwangsregistrierten Sexarbeiter*innen so gut wie keine „Zwangsprostituierte“ gefunden werden.
Sexarbeiter*innen müssen nun die Bescheinigung der Gesundheitsberatung und eine Anmeldebescheinigung jederzeit mit sich führen und sich vor Beamt*innen als Sexarbeiter*in outen. Dieser „Hurenpass“ kann eine*n Sexarbeiter*in ganz leicht ungewollt vor Freund*innen, Familie oder Partner*in outen.
Weiterhin gibt es im ProstSchG starke Einschränkungen für die Wohnungsprostitution und der "Lovemobile", eine Kondompflicht und weitere Auflagen. Die Polizei darf durch dieses Gesetz jederzeit Privatwohnungen betreten, allein zur „Überwachung des Prostitutionsgewerbes“ (§29 ProstSchG). Die „Alternative“ die nun einzelne der SPD und CDU/CSU fordern (ein „Sexkaufverbot“) ist keine Alternative sondern eine Verschlimmerung der Situation. In Schweden, wo dieses Model seit 1999 praktiziert wird, hat es starke Schäden in der Gesundheitsversorgung und eine negative Auswirkung auf die Rechte und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen gegeben (vgl. Broschüre: The Real Impact of the Swedish Model on Sex Workers, Hrsg.: nswp- Global Network of Sexwork Projects). Dies wird durch eine Reihe von Studien belegt. In der GRÜNEN JUGEND treten wir für Menschenrechte ein und nicht für die Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Queers.
Das Prostituierten“schutz“gesetz ist nicht gefloppt. Ein Schutz von Sexarbeiter*innen im Sinne der Bedürfnisse von Sexarbeiter*innen war nie das Ziel des ProstSchG. Es war nur ein Vorwand christlich-fundamentalistischer und rechtskonservativer Kräfte, ein weiteres Polizeigesetz in Deutschland durchzusetzen. Die Zwangsregistrierung, die Einführung eines ständig mitzuführenden Ausweisdokuments (dem „Hurenpass“) und die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung spielt ganz klar in die Hände des Polizeistaates. Schon 1993 wünschte man sich in einem Gutachten der BKA eine Wiedereinführung der Erlaubnispflicht (Vgl. Dona Carmen (Hrsg.), Entrechtung durch Schutz, 2019, S. 192). Die Kampagnen für ein „Sexkaufverbot“ und die Abschaffung der Prostitution sind Teil der weltweiten rechtspopulistischen Bewegung. Durch Politikerinnen wie Leni Breymaier und Herta Däubler-Gmelin gibt es ganz klare personelle Überschneidungen mit der christlich-fundamentalistischen Szene. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen „sexuellen Missbrauch“ und „Menschenhandel“ wird die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Queers eingeschränkt und Ressentiments gegenüber Migrant*innen geschürt.