Es erscheint mir sinnvoll, dass der Länderrat, sollte er einmal kein neues Statut beschließen, sondern das aktuell gültige ändern wollen, dies auch selbstständig ändern kann.
| Antrag zur Satzung: | Neue Zuständigkeiten für den Länderrat |
|---|---|
| Antragsteller*in: | René Adiyaman |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 11.09.2019, 17:24 |
