Es erscheint mir sinnvoll, dass der Länderrat, sollte er einmal kein neues Statut beschließen, sondern das aktuell gültige ändern wollen, dies auch selbstständig ändern kann.
Antrag zur Satzung: | Neue Zuständigkeiten für den Länderrat |
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Antragsteller*in: | René Adiyaman |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.09.2019, 17:24 |