Antrag zur Satzung: | Ladungsfrist zur Mitgliederversammlung |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 17.10.2019, 21:40 |
S-7-004-2: Ladungsfrist zur Mitgliederversammlung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen.” zu: „[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen, ihr Termin soll 11 Wochen einberufenWochen vor ihrem Beginn möglichst breit im Verband bekanntgegeben werden.“
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen.” zu: „[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 11 Wochen einberufen8 Wochen einberufen, ihr Termin soll 10 Wochen vor ihrem Beginn bekanntgegeben werden.“
Von Zeile 2 bis 4:
„[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen.” zu: „[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen, ihr Termin soll 11 Wochen einberufenWochen vor ihrem Beginn möglichst breit im Verband bekanntgegeben werden.“
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
„[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen.” zu: „[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 11 Wochen einberufen8 Wochen einberufen, ihr Termin soll 10 Wochen vor ihrem Beginn bekanntgegeben werden.“
Von Zeile 2 bis 4:
„[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 8 Wochen einberufen.” zu: „[...] Sie wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von 11 Wochen einberufen8 Wochen einberufen, ihr Termin soll 10 Wochen vor ihrem Beginn bekanntgegeben werden.“