Veranstaltung: | 53. Bundeskongress der Grünen Jugend |
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Tagesordnungspunkt: | S – Anträge zu Satzung, Ordnungen und Statuten |
Antragsteller*in: | Landesvorstand Sachsen (dort beschlossen am: 29.08.2019) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 04.09.2019, 20:46 |
S-7: Ladungsfrist zur Mitgliederversammlung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
§8 (3) wie folgt ändern:
Begründung
Die jetzige Regelung sieht es vor, dass die Satzungsänderungsantragsfrist (9 Wochen) vor der Einladungsfrist (8 Wochen) liegt. Wenn vor der Satzungsänderungsantragsfrist der Bundeskongress angekündigt wird, kann es zu der Situation kommen, dass Satzungsänderungen nur in einem kurzen Zeitraum von einzelnen Tagen ausgearbeitet werden müssen. Deswegen schlagen wir vor die Einladungsfrist 2 Wochen vor der Satzungsänderungsantragsfrist zu verschieben.