Veranstaltung: | 53. Bundeskongress der Grünen Jugend |
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Tagesordnungspunkt: | V – Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Johannes J. A. West |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 11.10.2019, 00:13 |
V-10: Game on für Jugendschutz, Game over für Lootboxen & Pay2Win
Antragstext
2019 feierte der game, der Dachverband der deutschen Gaming-Industrie, in seinem
Jahresreport ein für die Branche erfolgreiches Jahr 2018.
Zurecht, gaben doch 35 Prozent der Deutschen an, regelmäßig Videospiele zu
spielen, während der Anteil derer, die sie wenigstens gelegentlich konsumierten,
sogar bei 42 Prozent lag.
Eine erfreuliche Zahl für ein immer noch unterschätztes Kulturgut. Eines jedoch
fiel in diesem Jahresbericht recht unangenehm auf:
Das in Deutschland im vorausgegangenen Jahr erfolgreichste PC- und Konsolenspiel
war die Fußballsimulation FIFA 19. Ein Titel, in dem Entwickler EA Sports
Berichten zufolge mit Ingame-Verkäufen ("FIFA-Coins" für den Online-Modus
"Ultimate Team") mehr einnahm, als durch den Verkauf des Spiels selbst. Ein
Titel, der ohne Altersbeschränkung freigegeben ist.
Die Kontroverse um diese Ingame-Verkäufe, besonders aber um sogenannte Lootboxen
– bei denen der*die Spieler*in gegen Echtgeldeinsatz die Möglichkeit erhält, ein
zufälliges und vor Einsatz nicht einsehbares Ingame-Objekt zu gewinnen und
diesen Vorgang beliebig oft wiederholen kann – und Pay2Win-Mechaniken – die
gegen Echtgeld Vorteile beim Spielfortschritt anbieten und gerade im Bereich des
mobile gamings mittlerweile nahezu den gesamten Umsatz des Branchenzweigs
ausmachen – lässt die Gaming-Welt seit Jahren nicht mehr los. Insbesondere
deshalb, weil viele dieser Titel eben, wie schon angedeutet, auch Minderjährigen
zugänglich sind, die in Deutschland 2018 immerhin etwa ein Viertel der
Gesamtzahl der Gamer*innen ausmachten.
Ein häufiger Vergleich, der von Befürworter*innen und Branchenangehörigen zur
Verteidigung der benannten Mechaniken gezogen wird, sind Überraschungseier und
Panini-Sammelbildchen, da diese vermeintlich ebenfalls eine "Belohnung" von
"geringem Wert" aus einer "vorgegebenen Auswahl" bieten würden. Dieser Vergleich
ist jedoch zumindest insofern hinfällig, als dass der Einfluss der virtuellen
Bewerbung von Lootboxen durch Sound- und visuelle Effekte, die das
Belohnungszentrum des Gehirns ansprechen sollen, vernachlässigt, sowie die
Möglichkeit der aggressiven Bewerbung von Sparpaketen, bei denen gleich mehrere
Boxen auf einmal erworben werden sollen, wodurch die Möglichkeit eines immer
höheren Einsatzes besteht, sogar völlig ignoriert werden.
Expert*innen, in Deutschland insbesondere das Deutsche Zentrum für Suchtfragen,
warnen vor dem Suchtpotential, das insbesondere Lootboxen, deren ihnen
zugrundeliegende Mechaniken dem Glücksspiel zumindest nicht unähnlich sind, bei
Minderjährigen hervorrufen können. Es lässt sich in jedem Fall festhalten, dass
Lootboxen in Deutschland bislang kaum bis gar nicht rechtlich reguliert sind,
eine Aussage, die sich in ähnlicher Weise auch über den Online-Glücksspielmarkt
treffen ließe.
Es besteht also dringend politischer Nachbesserungsbedarf.
Die GRÜNE JUGEND fordert daher:
- eine Kennzeichnungspflicht für Videospiele, die Mikrotransaktionen beinhalten
- eine Altersfreigabe von 18 Jahren für sämtliche Titel, die nicht-kosmetische
Mikrotransaktionen für einen Online-Modus anbieten (was Singleplayer-AddOns
ausnehmen und den Verkauf rein kosmetischer Inhalte weiterhin auch an
Minderjährige ermöglichen würde, solange dieser nicht durch Lootboxen erfolgt)
- ein temporäres Verbot von Lootboxen, mindestens bis diese durch den
Glücksspielstaatsvertrag oder das Strafrecht eindeutig kategorisiert wurden
Begründung
Erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
- V-10-020 (René Adiyaman, Eingereicht)