Bei einer längeren Antragsfrist ist zwischen einer längeren Möglichkeit Änderungsanträge (ÄA) zu stellen und zwischen einer möglichst späten Möglichkeit eigene Anträge einzubringen abzuwägen. Die aktuelle Regelung von zwei Wochen begrenzt die Möglichkeit ÄA zu stellen zu stark, weshalb wir diese auf drei Wochen verlängern möchten. Bei vier Wochen Antragsfrist würde die Möglichkeit Anträge zu stellen zu stark begrenzt werden. Drei Wochen erscheint uns als ein optimaler Ausgleich beider Interessen.
Satzungsänderungsantrag: | Anträge zur Mitgliederversammlung |
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Antragsteller*in: | Cyrill Ibn Salem u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.03.2019, 22:24 |
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