Wir betonen als Verband unsere Basisdemokratie und haben diese als einen unserer Kernpunkte im Selbstverständnis verankert. Diese Basisdemokratie hat sich immer auch dadurch ausgezeichnet, dass Mitglieder einzeln Anträge stellen können und neue Mitglieder sich nicht erst ein Netzwerk aufbauen müssen, bevor sie einen Antrag stellen können. Die Anzahl der eingereichten Anträge ist in den letzten Jahren zudem eher zurückgegangen. Es besteht also kein Bedarf für einen Schutzmechanismus, dass nur noch mehrere Personen zusammen einen Antrag einreichen können. Die Regelung währe hingegen nur eine Hürde für Einzelmitglieder, für die es keine Notwendigkeit gibt. Behalten wir uns unsere Basisdemokratie bei und halten in diesem Punkt an der bewährten Antragsberechtigung fest.
Satzungsänderungsantrag: | Anträge zur Mitgliederversammlung |
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Antragsteller*in: | Matthias Ernst |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen)Erklärung: gegen P-8-021-2 |
Eingereicht: | 21.03.2019, 17:58 |
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