Erfolgt mündlich
Satzungsänderungsantrag: | Anträge zur Mitgliederversammlung |
---|---|
Antragsteller*in: | Theresa Eberlein u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt)Erklärung: gegen P-8-021-3 |
Eingereicht: | 21.03.2019, 14:52 |
Satzungsänderungsantrag: | Anträge zur Mitgliederversammlung |
---|---|
Antragsteller*in: | Theresa Eberlein u.a. |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt)Erklärung: gegen P-8-021-3 |
Eingereicht: | 21.03.2019, 14:52 |
Wir wollen Diskussionsprozesse in der Grünen Jugend stärken und dafür auf der
Mitgliederversammlung besser vordiskutierte Anträge und Änderungsanträge
behandeln. Deshalb sollen in Zukunft nur noch Gruppen antragsberechtigt sein:
Gremien, Teams, Vorstände, Organe, vor allem aber Ortsgruppen, die Anträge vor
Ort vordiskutieren, und Fachforen, die so Diskussionen über ihre Themen bündeln
können und Gruppen von Einzelmitgliedern. Um zu ermöglichen, in diesem neuen
Rahmen gut Änderungsanträge zu erarbeiten, soll die Frist für eigenständige
Anträge von zwei auf vier Wochen verlängert werden.
1. § 8 Absatz 3a der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(3a) Antragsberechtigt zur Bundesmitgliederversammlung sind
1a. In Punkt 1 dieses Absatzes wird „der Länderrat“ nur bei Einführung eines
Länderrats durch P-1 eingefügt, in Punkt 3 wird „die Arbeitsbereiche im Sinne
des § 10a und sonstige“ nur bei Einführung von Arbeitsbereichen durch P-2
eingefügt.
2. In § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird „zwei Wochen“ durch „vier Wochen“
ersetzt.
Erfolgt mündlich
Kommentare