Um Basisgruppen zum Bestandteil des Bundesverbands zu machen bedarf es einer einhaltlichen Anerkennung durch die Ladesverbände. Das ist aktuell nicht der Fall:
In SH ist die einziehe Voraussetzung an eine Basisgruppe das sie 3 Mitglieder hat
In HH entscheidet die MV
In MV gibt es auch nur die Anforderung 3 Mitglieder
In NDS bedarf es eine 2/3tel Mehrheit der MV
in Bremen gibt es keine Gebietsverbände
In NRW entscheidet die MV
In Hessen müssen sie 7 Mitglieder haben.
In RLP bedarf es eine 2/3tel Mehrheit das bringt aber explizit keine besonderen Rechte
Im Saarland beschließt die MV
In BaWü gibt es sie garnicht
In Bayern beschließt die MV
In Thüringen entscheidet der LaVo
In Sachsen hat die MV das Recht sie anzuerkennen oder abzulegen prinzipiell bedarf es aber nur drei Mitglieder und einer Satzung
In LSA bedarf es nur drei Mitglieder
In BB muss der Beitritt von der MV bestätigt werden, bringt aber auch explizit keine besonderen Rechte
In Berlin müssen sie alle 2 Jahre von der MV anerkannt werden
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