Veranstaltung: | 52. Bundeskongress der GRÜNEN JUGEND |
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Tagesordnungspunkt: | Beschlüsse |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 07.04.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2019, 20:07 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V-3-B: Impfungen für Alle – und zwar kostenlos!
Beschluss:
Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gesetzte Ziel bis 2015 die Masern in Europa auszurotten ist aufgrund zu geringer Impfquoten gescheitert. Statt einem Rückgang der Erkrankungen gibt es einen Anstieg sowohl der Erkranktenzahlen als auch der Todesfälle. Vor allem die Ballungsräume sind von einem Anstieg der potentiell tödlich endenden Krankheit betroffen.
Impfkritik schadet Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung!
Eltern verweigern häufig Impfungen an sich und ihren Kindern aufgrund von Unwissen, aber auch teilweise aus esoterischen, verschwörungstheoretischen oder pseudowissenschaftlichen Gründen. Damit gefährden sie nicht nur die Gesundheit ihrer eigenen Kinder, sondern auch die Gesundheit der Schwächsten der Gesellschaft, die nicht geimpft werden können und auf hohe Impfraten und die damit verbundene Herdenimmunität vertrauen müssen, etwa Menschen mit Immunerkrankungen und Kinder im Säuglingsalter. Impfgegner*innen behindern so die Ausrottung vieler schwerer Infektionskrankheiten wie der Masern. Die WHO hat daher mangelnde Impfbereitschaft zu einem der zehn größten globalen Gesundheitsrisiken ernannt.
Um Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung abzubauen, muss die Aufklärung über den wissenschaftlichen Stand der Nutzen und Risiken von Impfungen verstärkt werden. Impfkritiker*innen zitieren oft einzelne Studien, die ihre Thesen belegen; die ihren Argumenten widersprüchlichen und damit die große Mehrzahl wissenschaftlicher Belege unterschlagen sie jedoch. Dieses „cherry picking“ sowie auch eine falsche mediale Gewichtung, die sich beispielweise in Talkshows ergibt, wenn ein*e Impfgegner*in und ein*e Befürworter*in miteinander diskutieren, obwohl doch Gegner*innen in Wahrheit in der deutlichen Minderheit sind, verhilft Impfgegner*innen zu mehr Einfluss, mehr Öffentlichkeit und mehr Gewicht als ihre eigentliche Zahl begründen würde. Hinzu kommt das Phänomen des Unterlassungseffekts, der uns negative Konsequenzen als Folge eigener Handlungen als schlimmer bewerten lässt, als wenn dasselbe Ereignis ohne eigenes Zutun auftritt und welches Kritiker*innen im Bezug auf Impfschäden schamlos ausnutzen. Über alle diese Praktiken und Argumentationsmuster muss dringend öffentlich aufgeklärt werden, um die wohl größte Gruppe der sogenannten Impfskeptiker*innen nicht zu verlieren.
Eine Aufklärung muss auch hinsichtlich der Arbeit und Vorgehensweise der Ständigen Impfkommission (Stiko) erfolgen. Bereits in den letzten Jahren wurden Maßnahmen zur Öffnung des Gremiums unternommen, diese müssen weiter fortgeführt werden. Wir fordern daher die Öffentlichkeit der Sitzungen zur Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Empfehlungen und Aufnahmen bestimmter Impfstoffe in den Impfkalender.
Allein durch Aufklärung wird allerdings keine hinreichend hohe Impfquote erreicht werden können, da viele Impfgegner*innen an längst widerlegte unwissenschaftliche Studien glauben, wie etwa, dass Impfungen Autismus verursachten, oder der falschen Überzeugung sind, dass Impfungen nicht notwendig seien und nur der Pharmaindustrie nützten. Erst Anfang diesen Jahres bestätigte eine ausführliche Studie mit 650.000 Kindern in Dänemark, dass die Impfungen für Masern, Mumps und Röteln das Risiko für Autismus nicht erhöht.
Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND eine generelle Impfpflicht für Masern für Kinder vor dem Eintritt in Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Sanktionen für Sorgeberechtigte, die ihren Kindern diesen Schutz ohne medizinisch gerechtfertigte Gründe verwehren. Dazu kann auch der Ausschluss aus öffentlichen Kindertagesstätten oder Kindergärten für nicht geimpfte Kinder gehören. Bei einer solchen Pflicht muss selbstverständlich Rücksicht auf medizinische Ausnahmen wie Immunerkrankungen und Allergien genommen werden. Eine Impfpflicht stellt natürlich einen Einschnitt in das Selbstbestimmungs- und Erziehungsrecht der Eltern dar. Da aber auf der anderen Seite eine Nicht-Impfung die Gesundheit sowohl der eigenen Kinder, als auch die Gesundheit derjenigen Personen, die nicht geimpft werden können, gefährdet, ist eine solche Maßnahme in der Abwägung gerechtfertigt. Gerade aufgrund des Eingriffs in ein verfassungsrechtliches Gut muss bei der Festlegung der Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Impfpflicht in besonderem Maße auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Hierfür sollen zunächst Rechtsgutachten bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von verschiedenen Ausgestaltungen der Impfpflicht eingeholt werden.
Darüber hinaus soll die Ständige Impfkommission (STIKO), die heute unter anderem Standardimpfungen empfiehlt, diejenigen Krankheiten und die jeweiligen Altersgrenzen erarbeiten, bei denen aufgrund einer zu geringen Impfquote, möglichen besonders schwerwiegenden Krankheitsverläufen und der besonderen Bedeutung des Impfschutzes der Gemeinschaft (sog. Herdenschutz) eine Impfpflicht geboten ist. Über diese Empfehlungen hat in jedem Einzelfall der Bundestag als legislatives Gremium zu befinden.
Ein Vorbild hierfür bietet die Pockenimpfung, die bis 1975 auch in Deutschland verbindlich war und dank derer die Pocken weltweit ausgerottet werden konnten. In vielen Ländern existiert heute eine Impfpflicht, was zu einem deutlichen Anstieg der Impfquoten geführt hat: In Australien konnte die Rate von 75% auf 94% erhöht werden, indem die Auszahlung staatlicher Leistungen von der Impfung der Kinder abhängig gemacht wurde.
Gleichzeitig muss die Impfpflicht von Maßnahmen zur Steigerung der Impfrate bei Erwachsenen durch die Stärkung von aufsuchenden Impfangaboten begleitet werden, da auch diese zum Impfschutz der Gemeinschaft beitragen. So soll der Öffentliche Gesundheitsdienst in Betrieben aufklären und impfen dürfen und Ärzte sollen bei der Impfung von Kindern die Möglichkeit bekommen, die Eltern direkt mit zu impfen.
Wir fordern zudem eine Kostenfreiheit von allen in Europa gängigen Schutzimpfungen auch für Menschen nach dem 18. Lebensjahr. Desweiteren ist es dringend von Nöten, das sogenannte passive Meldesystem (das Melden von eventuellen Nebenwirkungen ist derzeit für Ärzt*innen nicht verpflichtend) zu revolutionieren – hin zur Einführung eines Impfregisters nach norwegischem Vorbild sowie einer Meldepflicht von Nebenwirkungen bei Impfungen an das Paul Ehrlich Institut, um frühzeitig Impfstoffe vom Markt nehmen zu können, sowie eine wirklich aussagekräftige Statistik zu Nebenwirkungen und Impfschäden zu ermöglichen. So kann die weltweite Verknüpfung der Meldesysteme effizienter wirken und die digitale globale Vernetzung der entsprechenden Institute, die bereits besteht, ihre volle schützende Wirkung entfalten.