Änderungen von V-2 zu V-2-B
Ursprüngliche Version: | V-2 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.11.2020, 00:41 |
Neue Version: | V-2-B |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 08.01.2021, 16:56 |
Titel
Antragstext
Vor Zeile 1 einfügen:
Klimabürger*innenräte statt Klimakrise!
Von Zeile 20 bis 22:
Bevölkerung genießt und damit in der Lage ist, zukunftsweisende Veränderungen anzustoßen.[Zeilenumbruch][Leerzeichen]Der Klimabürger*innenrat kann so fundierte Maßnahmenpakete zu der Frage
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Diese Maßnahmen werden dann im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Lehnt der Bundestag den vom Klimarat erarbeiteten Fahrplan für ein klimaneutrales Deutschland ab, wird dieser in einer einmaligen direktdemokratischen Abstimmung unter allen Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, entschieden.
Bevölkerungsentscheide ohne einer solchen fachlich-fundierten Vorbereitung bergen gefährliche Anfälligkeit für Populismus und Unsachlichkeit.
Maßnahmen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffen, werden dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Unabhängig davon besteht für sämtliche vom Klimabürger*innenrat vorgeschlagenene Maßnahmen eine jährliche Berichtspflicht durch die Bundesregierung über den Fortschritt der Umsetzung. Die Berichtspflicht endet, wenn das Ziel der Maßnahmen erreicht ist oder durch eine neue Vorlage des Klimabürger*innenrats ersetzt wird.