Veranstaltung: | 3. Länderrat 2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedene Anträge |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 1 |
Beschluss durch: | Länderrat |
Beschlossen am: | 13.12.2020 |
Eingereicht: | 08.01.2021, 16:56 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Klimabürger*innenräte statt Klimakrise!
Beschlusstext
Klimabürger*innenräte statt Klimakrise!
Die Klimakrise ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. In den
kommenden Monaten und Jahren müssen so tiefgreifende Veränderungen eingeleitet
werden wie vielleicht nie zuvor - und zugleich bleibt dafür nur noch sehr wenig
Zeit. Das erfordert neue Wege für ein starkes Miteinander. Klimabürger*innenräte
stellen ein wirkmächtiges Instrument dar, um Gräben zu überwinden und den
Austausch und die gemeinsame Einigung zwischen Menschen unterschiedlichster
Hintergründe möglich zu machen. Sie ermöglichen direktdemokratische Mitsprache,
untermauern dies jedoch mit einem starken wissenschaftlichen Fundament.
Klimabürger*innenräte formen auf diese Weise ein besseres Verständnis und eine
größere Akzeptanz für die klimapolitischen Umwälzungsprozesse, die uns
bevorstehen.
Ein Klimabürger*innenrat ist ein repräsentativ aus der Bevölkerung
zusammengesetztes Gremium, das sich systematisch mit Fragen des Klimaschutzes
und der dafür notwendigen Veränderungen auseinandersetzt. Dafür stehen dem Rat
Expert*innen aus Klimawissenschaft und weiteren relevanten Fachgebieten zur
Seite. Ein so konzipierter Klimabürger*innenrat kann ein starker Hebel für
dringend benötigte Maßnahmen sein, weil er zugleich wissenschaftlich abgesichert
und gesellschaftlich akzeptiert ist. Die Erfahrungen beispielsweise in Irland
und Frankreich zeigen, dass ein solches Gremium hohe Zustimmungsraten in der
Bevölkerung genießt und damit in der Lage ist, zukunftsweisende Veränderungen
anzustoßen. Der Klimabürger*innenrat kann so fundierte Maßnahmenpakete zu der
Frage erarbeiten, wie wir die im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossenen
Klimaziele einhalten können und unseren Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise
leisten können.
Maßnahmen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffen, werden dem
Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Unabhängig davon besteht für sämtliche vom
Klimabürger*innenrat vorgeschlagenene Maßnahmen eine jährliche Berichtspflicht
durch die Bundesregierung über den Fortschritt der Umsetzung. Die
Berichtspflicht endet, wenn das Ziel der Maßnahmen erreicht ist oder durch eine
neue Vorlage des Klimabürger*innenrats ersetzt wird.
Der Klimabürger*innenrat soll vom Bundestag einberufen werden. Ein solcher Rat
muss die Bevölkerung abbilden. Deshalb werden die Teilnehmenden per gestaffelter
Zufallsauswahl nach Kriterien wie dem Wohnort, Gender, Alter, Bildungsabschluss
und Migrationsgeschichte bestimmt. Der Klimabürger*innenrat wird permanent von
Wissenschaftler*innen und nicht kommerziellen Interessenvertretungen in seinem
Prozess begleitet. Wie nach dem Beispiel in Frankreich sollen Teilnehmer*innen
dadurch in ihren Vorschlägen und Debatten permanente Unterstützung in fachlichen
Fragen bekommen, damit Rahmenbedinungen für sachliche Diskussionen und
Lösungswege geschaffen werden.
Der Bürger*innenrat erarbeitet konkrete Empfehlungen für den klimaneutralen
Umbau unserer Gesellschaft. Durch eine finanzielle Entschädigung,
Kinderbetreuung und sonstige bedarfsgerechte Unterstützung sollen Barrieren
abgebaut werden, damit auch diejenigen teilnehmen können, denen bei
konventionellen Verfahren eine Beteiligung erschwert würde.
Wenn sich der Verfahren bewährt, soll geprüft werden, ob das Konzept der
Bürger*innenräte in einem nächsten Schritt auch auf Landes- und kommunaler Ebene
und auf weitere gesellschaftlich umstrittene Fragen ausgeweitet werden soll.